Rechtsberatung
Diese neuen Verbrauchervorschriften finden Anwendung auf Werkverträge und Kaufverträge, die außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen werden.
Diese Problematik kennen viele Handwerker: Sie bekommen – etwa per Fax – ein "amtlich" wirkendes Formular übersandt.
Wichtige Änderungen seit dem 1. August 2012. Handwerker, die Ihre Leistungen über das Internet vertreiben, sollten Ihre Bestellseiten überprüfen.
Bei der Versendung von E-Mails außerhalb der üblichen Geschäftszeiten ist hinsichtlich einer möglichen Fristwahrung Vorsicht geboten.
Mangelnde ordnungsgemäße Risikoaufklärung des Friseurs führt zur Unwirksamkeit der Einwilligung des Kunden in die Haarbehandlung.
Telefonische Bestätigung des fristgerechten Zugangs ratsam.
Handwerker sind grundsätzlich verpflichtet, gegenüber ihren Kunden für geleistete Arbeiten abzurechnen.