Baurecht und VOB

Das neue Baurecht ab 1. Januar 2018

Ein Überblick über die Neuregelungen.

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Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit

BGH-Entscheidung zur Nichtigkeit von Verträgen mit Schwarzarbeitsabrede.

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Zweckwidrige Verwendung von Baugeld kann teuer werden

Das Bauforderungssicherungsgesetz soll insbesondere Nachunternehmer schützen und gewährleisten, dass das für ein bestimmtes Bauvorhaben zur Verfügung gestellte Baugeld auch zur Vergütung der auf der Baustelle tätigen Unternehmen verwendet wird. Wie praxisrelevant die damit verbundenen Haftungsrisiken sind, ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des OLG Koblenz.

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BGH zur Vereinbarung einer Sicherheit in AGB

§ 648a BGB gibt dem Bauhandwerker das Recht, von seinem Auftraggeber die Gestellung einer Sicherheit für sein Vorleistungsrisiko zu verlangen. Absatz 6 der Vorschrift schließt dies aber aus, wenn der Auftraggeber eine natürliche Person ist, die Bauarbeiten zur Herstellung oder Instandsetzung eines Einfamilienhauses ausführen lässt. Der für das Bauvertragsrecht zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshof weist nun dem Bauhandwerk einen Weg, auch in derartigen Fällen dem Forderungsausfallrisiko zu begegnen.

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Nichts verschenken, Sicherheiten zurückverlangen!

Bauherren stehen heute Gewährleistungseinbehalte oder -bürgschaften zu. Das ist ihr gutes Recht. Allerdings ...

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Änderungen bei Baugeldverwendung

Das Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen wurde zum 1. Januar 2009 durch das Forderungssicherungsgesetz aktualisiert und in Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) umbenannt.

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Forderungssicherungsgesetz

Der Bundestag hat am 26.06.2008 das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) beschlossen. Nach Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Mit Hilfe der neuen Regelungen sollen Bauhandwerker künftig schneller an ihr Geld kommen. Die Handwerkskammer Potsdam stellt die Neuerungen in Tagesseminaren näher vor.

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Haftung des Bauamtes für falsche Bescheide

Bei pflichtwidriger Verweigerung oder Verzögerung einer beantragten Baugenehmigung haftet das Bauamt auf Ersatz des dadurch entstehenden Schadens.

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Bodenqualität vertraglich zusichern lassen

Wer ein Grundstück kauft, der sollte nicht nur auf die oberirdischen Qualitäten achten, sondern auch auf die unterirdischen Besonderheiten, warnt die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

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