Alljährlich zur kalten Jahreszeit wird die Frage relevant: Wer ist verpflichtet, die Gehweg, aber auch die öffentlich zugänglichen Privatgrundstücke, von Schnee und Eis zu befreien?
Zum 1. Juli 2008 ist das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft getreten. Die gesetzlichen Neuerungen regeln die Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen.