Prüfung
Oliver Boehmer/bluedesign

Prüfungen

Für die Abnahme von Meisterprüfungen errichtet die höhere Verwaltungsbehörde (zuständiges Ministerium des Landes Brandenburg) nach Anhörung der Handwerkskammer Meisterprüfungsausschüsse.

Außerdem werden im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer bundeseinheitliche Fortbildungsprüfungsordnungen und besondere Rechtsvorschriften umgesetzt, nach denen durch berufene Prüfungsausschüsse Prüfungen abgenommen werden.