Schlichten statt Klagen – Die Schlichtungsstelle der Handwerkskammer Potsdam hilft

Konflikte zwischen Handwerksbetrieben und Verbrauchern sind leider nicht immer vermeidbar. Doch anstatt sofort den Rechtsweg einzuschlagen, bietet die Handwerkskammer Potsdam Ihnen eine unkomplizierte und kostengünstige Alternative: die Schlichtungsstelle. Unser Ziel ist es, Streitigkeiten ohne Gericht schnell und fair beizulegen.



Ihre Vorteile bei der Schlichtung:

  • Unbürokratisch: Im Vergleich zu langwierigen Gerichtsverfahren sparen Sie Zeit und Geld.
  • Flexible Verfahrensregeln: Die Schlichtung wird nach einfachen, flexiblen Regeln durchgeführt, die auf die Bedürfnisse der Parteien abgestimmt sind.
  • Kurze Verfahrensdauer: Die Schlichtung erfolgt zügig, sodass Sie schnell Klarheit und eine Lösung erhalten.
  • Erfahrene Juristen: Die Schlichtung wird von versierten Juristinnen und Juristen der Handwerkskammer Potsdam geleitet, die sich auf Handwerksrecht spezialisiert haben.

Der Schlichter unterbreitet Ihnen und der Gegenseite einen Einigungsvorschlag. Dieser ist nicht bindend, sodass beide Parteien die Möglichkeit haben, ihn anzunehmen oder abzulehnen.



Wer kann die Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen?

Unser Vermittlungsangebot steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie:

  • als Handwerksbetrieb Mitglied der Handwerkskammer Potsdam sind.
  • als Verbraucher mit der Leistung eines Mitgliedsbetriebes der Handwerkskammer Potsdam unzufrieden sind.


Voraussetzungen für das Verfahren:

  • Das Schlichtungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
  • Es bedarf der Zustimmung der Gegenseite, damit das Verfahren durchgeführt werden kann.


Ihre Ansprechpartnerin für die Schlichtungsstelle:

Odilia Singer

Rechtsberaterin

Charlottenstraße 34-36

14467 Potsdam

Tel. +49 331 3703-132

Fax +49 331 3703-8132

odilia.singer--at--hwkpotsdam.de