Viele verschiedene Euro Geldscheine. Symbolfoto für Reichtum und Geldanlage. Schlagwort(e): Abgaben, Bank, Banknote, Banknoten, Bar, Bargeld, Barzahlung, Business, Cash, Darlehen, Einkommensteuer, Einzahlung, Euro, Eurobanknoten, Eurogeld, Euros, Euroscheine, Finanzen, Finanzierung, Finanzwirtschaft, Gehalt, Geld, Geldanlage, Geldschein, Geldscheine, Geldspende, Haushalt, Haushaltsgeld, Kapitak, Konzept, Kredit, Leasing, Lohn, Lohnnebenkosten, Lohnsteuer, Rücklage, Spende, Steuer, Wechselkurs, Wirtschaft, Wohlstand, Währung, Zahlungsmittel, Zusatzpension, Zusatzrente, ausgeben, bares, kaufen, spenden
AdobeStock/Erwin Wodicka

Nichts verschenken, Sicherheiten zurückverlangen!

Bauherren stehen heute Gewährleistungseinbehalte oder -bürgschaften zu. Das ist ihr gutes Recht.

Allerdings haben auch die Bauunternehmen und Handwerksbetriebe, die die Sicherheiten stellen, das Recht, ihre Leistungen zurückzufordern. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Viele Unternehmer wissen nicht, dass die Sicherheit gemäß §17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B bereits nach zwei Jahren zurückverlangt werden kann, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Wenig bekannt ist auch: Gemäß §17 Abs. 6 VOB/B muss der Auftraggeber das einbehaltene Geld auf einem Konto anlegen. Und darüber dürfen nur er und der Handwerker gemeinsam verfügen.

Die ARGE Baurecht rät: Firmen sollten hier aufmerksam sein, nichts verschenken und Sicherheiten rechtzeitig zurückfordern. Es ist bares Geld! Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com.

Vorstehendes gilt nur, wenn im Vertrag eine Sicherheitsleistung und die VOB/B vereinbart ist.