stempel, vorsicht falle, vorsicht, falle, achtung, aufpassen, betrüger, rot, roter, betrug, zerkratzt, stempelschrift, kratzer, grunge, gestempelt, vector, vektor, grafik, eckig, schräg, stamp, schlecht, aufgepasst, verbraucher, täuschung, test, vertrag, kleingedrucktes, testen
guukaa - Fotolia

Vorsicht - Falle!!

Mit offenbar unendlicher und mitunter wohl auch krimineller Fantasie versuchen vielfältige Verlage verschiedenster Medien potentielle Kunden über den Tisch zu ziehen.

Nachstehend einige alltägliche Beispiele:

Beispiel 1: Kurz vor Feierabend erreicht Mitarbeiterin A des Handwerksbetriebes Z der hektische Anruf eines Verlages: Ob sie mal eben schnell ein ankommendes Fax unterschreiben könne? Es handele sich um die Freigabe einer Anzeige, die mit dem Chef des Handwerksbetriebes bereits abgestimmt sei- nur eine Formalie! Die Freigabe müsse sofort erfolgen, da sonst der termingerechte Druck einer Broschüre gefährdet sei - und daran könne allen Beteiligten doch wohl nicht gelegen sein?!! Dies wollte Mitarbeiterin A natürlich nicht und sandte das Fax wunschgerecht und unterzeichnet zurück.
Bei dem Fax handelte es sich keineswegs um eine bloße Freigabe, sondern um einen Anzeigenauftrag im fünfstelligen Euro-Wert. Netto.

Beispiel 2: Mitarbeiterin B wird telefonisch vom Verlag X kontaktiert, welcher nach eigener Aussage mit bzw. im Auftrag der Polizei arbeitet. Frau B sei doch sicher auch dafür, dass künftig nicht mehr so viele Kinder jährlich im Straßenverkehr verunglücken? Ihr Unternehmen möchte doch sicher auch einen Beitrag dazu leisten?!! Dies könne man mit der „Verkehrssicherheitsbroschüre für Kinder“ tun. Man solle nur umgehend ein ankommendes Fax unterzeichnen.
Das Fax beinhaltete den Auftrag zur Schaltung von insgesamt sechs kostenpflichtigen Anzeigen in Folge.

Beispiel 3: Das Schreiben des Verlages Z mit einer Anzeigenofferte klingt für den Handwerksbetrieb H interessant. Die Mitarbeiterin des H ruft den Verlag Z an, um Einzelheiten zu hinterfragen. Man bietet ihr sogleich Sonderkonditionen an. Die Mitarbeiterin des H informiert den Verlag, dass H nach Abstimmung mit einem Partner auf das Angebot antworten werde. Wiederholt ruft der Verlag Z beim Handwerksbetrieb H an und drängt auf Entscheidung. Die Mitarbeiterin des H bleibt bei dem Sachstand, dass man sich noch abstimmen müsse.
Als der Verlag Z schließlich die Absage per Mail erhält, reagiert man entrüstet. Die Mitarbeiterin des H habe bereits telefonisch einen Anzeigenauftrag erteilt. Als H dies zurückweist kontert man mit Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese besagen, dass bereits ein Telefonat über eine bestimmte Anzeigengröße und die Kosten ausreiche, um eine verbindliche Anzeigenbeauftragung vorzunehmen.

Beispiel 4: Regelmäßig erhält Gerüstbauer W Rechnungen über die Schaltung von Anzeigen in Broschüren oder über den Eintrag seines Handwerksbetriebes in eine Firmendatenbank im Internet. Die entsprechenden Aufträge hat er nie erteilt und die berechneten Leistungen nie gesehen.

Besondere Vorsicht ist derzeit vor allem in Verbindung mit Neueinträgen in das Handelsregister beispielsweise bei GmbH-Gründung geboten: Dies bringt nicht nur die angestrebten Vorteile mit sich. Die so genannte Registerpublizität hat auch nachteilige Folgen, von denen uns Betroffene regelmäßig berichten. So häufen sich kurz nach der Eintragung Angebote verschiedenster Verlage bzw. Veröffentlichungsplattformen für Eintragungen bspw. in Telefonbücher oder ins Internet. Wer hier nicht vor Unterschriftserteilung sorgfältig prüft geht schnell oft langfristige Verpflichtungen ein, wo Kosten und Nutzen nicht immer in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.

Auch wird von einem A 4 Brief mit einem offiziellen Äußeren berichtet, der per Nachnahme ins Haus kommt und unter Angabe der Handelsregisternummer einen bunten, sonst aber wertlosen Brief enthält.

Im Wesentlichen ist es immer das gleiche Schema- und doch passiert es immer wieder und fallen immer wieder einzelne darauf herein. Einen zuverlässigen Schutz vor unseriösen Partnern gibt es nicht. Vor Gericht landet nicht jede Ungereimtheit und dort wird jeweils nur der anhängige Einzelfall behandelt.

Empfehlenswert ist eine zweifelsfreie innerbetriebliche Arbeitsteilung, um den laufenden Überblick über Werbevorgänge, deren Laufzeiten, etwaige Kündigungstermine etc. zu haben.

Völlig unterbinden lassen sich derartige Geschäftspraktiken nicht. Verlage gründen sich, stellen oftmals nach oder während juristischer Auseinandersetzungen ihre Aktivitäten ein, verlagern diese oder gründen sich unter anderem Namen neu. Man kann nur durch Überblick und Vorsicht sich selbst vor diesen oft unliebsamen Dingen schützen.