Sofortmeldungen in der Sozialversicherung ab 1. Januar 2009

Mit dem "Zweiten Gesetz zur Änderung des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" wurde zum 01.01.2009 die Sofortmeldung von Arbeitnehmern in der Sozialversicherung wieder eingeführt.

Im Handwerk sind:

  • das Baugewerbe
  • das Gebäudereinigungsgewerbe
  • die Fleischwirtschaft
  • sowie Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, betroffen.

In der Meldung müssen Familien- und Vornamen des Beschäftigten, dessen Versicherungsnummer bzw. die zu deren Vergabe notwendigen Angaben (Geburtstag und -ort, Anschrift), Arbeitgeberbetriebsnummer und der Tag der Beschäftigungsaufnahme enthalten sein.

Die Sofortmeldung ersetzt nicht die reguläre Anmeldung, die auch weiterhin bei der ersten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Beschäftigungsaufnahme, zu übermitteln ist.

Die neuen Regelungen zur Meldung sollen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung dienen. Wegen der mit der Sofortmeldung verbundenen Bürokratie wird die Regelung vom Handwerk jedoch kritisch beurteilt.

Mitführungspflicht für Personaldokumente
Gleichzeitig wurde zur Erleichterung der Identitätsfeststellung bei Prüfungen der Ermittlungsbehörden eine Mitführungspflicht für Personaldokumente (Personalausweis, Pass, etc.) eingeführt. Im Handwerk sind auch die o. g. Branchen betroffen. Dafür entfällt die Mitführungspflicht für den nicht fälschungssicheren Sozialversicherungsausweis.

Neu ist auch, dass die Arbeitgeber der erfassten Branchen jeden Arbeitnehmer über die Mitführungs- und Vorlagepflicht der Ausweispapiere belehren müssen. Die Belehrung muss schriftlich erfolgen und ist aufzubewahren und auf Verlangen den Ermittlungsstellen (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) vorzulegen.

Die Deutsche Rentenversicherung schreibt derzeit einen breiten Kreis von ca. 1,2 Mio. potentiell von der Sofortmeldung und Mitführungspflicht von Ausweispapieren betroffenen Unternehmen mit detaillierten Angaben an.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter der Adresse: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de (Stichwort: Arbeitgeber und Steuerberater).

Marcel Pissarius

Rechtsberater

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