Öffnungszeiten Himmelfahrt Handwerkskammer Potsdam
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Ladenöffnungszeiten im Land Brandenburg

Am 29. November 2006 trat das Gesetz zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land Brandenburg in Kraft. Es wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg am 28. November 2006 veröffentlicht und ersetzt bislang geltendes Bundesrecht in Form des Gesetzes über den Ladenschluss aus dem Jahre 2003.

Allgemeine Ladenöffnungszeiten

Verkaufsstellen dürfen an Werktagen von 0 Uhr bis 24 Uhr geöffnet sein.

Ausnahmen an Sonn- und Feiertagen

1. Verkauf bestimmter Waren in der Zeit von 7 bis 19 Uhr

  • fünf zusammenhängende Stunden: Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften, Back- und Konditorwaren, Milch- und Milcherzeugnisse
  • acht Stunden: überwiegend selbst erzeugte oder verarbeitete landwirtschaftliche Produkte

2. Weitere Verkaufssonntage

An jährlich höchstens sechs Sonn- und Feiertagen von 13 bis 20 Uhr (ausgenommen sind Karfreitag, die Oster- und Pfingstsonntage, Volkstrauertag, Totensonntag und Feiertage im Dezember): Festlegung durch Städte und Gemeinden

In Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten jährlich höchstens 40 Sonn- und Feiertage von 11 bis 19 Uhr für Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, Waren zum sofortigen Verzehr sowie überwiegend in der Region erzeugte oder verarbeitete landwirtschaftliche und handwerkliche Produkte, Tabakwaren, Blumen, Zeitungen und Sportartikel: Festlegung durch die Kreisordnungsbehörden

3. Für Apotheken, Tankstellen und Verkaufsstellen in Personenbahnhöfen und auf Flughäfen sowie in weiteren geregelten Ausnahmefällen bestehen weitere Besonderheiten.

Was gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

  • An Sonn- und Feiertagen maximal 8 Stunden Arbeitszeit
  • Freizeitausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung in derselben Woche
  • Zwei Adventssonntage müssen beschäftigungsfrei sein
  • Mindestens jeder 3. Sonntag muss beschäftigungsfrei sein
  • Ein Samstag im Monat beschäftigungsfrei
  • Freistellung nach 20 Uhr bei Kindern unter 12 Jahren oder pflegebedürftiger Person im Haushalt, soweit keine andere Betreuung möglich ist

Weiterführende Links

Gesetz zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land Brandenburg unter www.brandenburg.de  - Landesrecht