Impressumspflicht bei Webseiten

Immer mehr Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Potsdam nutzen die Möglichkeit, auf einer eigenen Website ihr Unternehmen vorzustellen oder dort Geschäfte abzuwickeln. Dabei besteht für diese Unternehmen die Pflicht, bestimmte Angaben über das Unternehmen bzw. den Inhaber vorzuhalten.

Zu dieser sog. „Impressumspflicht“ hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks ein übersichtliches Merkblatt entworfen, dass betroffenen Unternehmen erste Orientierung bieten kann.

Marcel Pissarius

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