Berufe A-Z - Werksteinhersteller (m/w/d)
Zeit ist Geld. Das gilt im Baugewerbe ganz besonders. Deshalb bist du als Werksteinhersteller gefragt. Denn du kümmerst dich um den Bau von Betonfertigteilen und Betonwerksteinerzeugnissen – und beschleunigst die Fertigstellung eines Projektes mit den vorgefertigten Elementen ganz erheblich.
Meilensteine des Betonbaus
Boden- und Treppenbeläge, konstruktive Treppen, für den Garten- und Landschaftsbau, Straßen- und Tiefbau, Wohnungs- und Industriebau – deine Produkte werden an vielen Stellen benötigt. Ein Spezialgebiet ist darüber hinaus die Herstellung von Terrazzoböden – ein spezieller Belag, der vor Ort gemischt wird – im Wohnungs-, Industrie- und speziell im Krankenhausbau.
Präzision und die richtigen Betonrezepte
Als Werksteinhersteller müssen dich die Launen des Wetters nicht so sehr interessieren. Denn du arbeitest zumeist unter dem Dach einer Halle. Dort kannst du dich trocken und ungestört dem Bauen von Schalungen, Formen und Bewehrungen widmen. Dabei ist Präzision oberstes Gebot und beim Betonherstellen musst du genau auf die richtige Rezeptur achten. Die eigentliche Herstellung der Teile erfolgt weitgehend mechanisiert. Umso wichtiger ist, dass du die Vorarbeiten besonders gut machst.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
Aufgrund der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes und der damit einhergehenden Einführung einer Mindestausbildungsvergütung ist diese Information aktuell nicht verfügbar. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Ausbildungsberater unter nachstehenden Kontaktdaten.
Prüfungsausschüsse
Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:
Fabian Sieke, Tel. 0331 3703-142, fabian.sieke@hwkpotsdam.de
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Berufsschule BSZ- Eilenburg "Rote Jahne" – Wissen macht´s- lernen für die Zukunft
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt und ausführlich auf der Seite des >Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.