Berufe A-Z - Straßenbauer (m/w/d)
Das Glück liegt auf der Straße – auch in Zukunft werden Ausbau und Verbesserung der Verkehrswege eine entscheidende Rolle spielen. Denn das umfangreiche, länderübergreifende Netz leistungsfähiger Verkehrsadern ist Voraussetzung für die Mobilität unserer Zeit. Als Straßenbauer bist du daher auch künftig sehr gefragt.
Ein heißes Pflaster
Der Straßenbauer muss beim Bau und bei der Instandhaltung vor allem eines im Blick behalten: die hohe Qualität. Denn der Belag muss stärkster Beanspruchung standhalten. Deine Arbeitsgebiete sind neben Straßen im engeren Sinne auch Plätze, Rollbahnen, Bahnsteige und Gleisanlagen. Dort pflasterst, verlegst oder asphaltierst du und nutzt dabei etwa Naturstein, Asphalt oder Beton.
Du bist der Herr über Maschinenmonster
Der Straßenbauer ist mit technischem Gerät aller Art vertraut und ist der Herr über manches wahre "Maschinenmonster", das du für deine Arbeit bedienst. Und du weißt auch, wie man aus bestehenden Straßen etwas Neues schafft – zum Beispiel beim Bau von Fußgängerzonen, in denen mit künstlerischem Verständnis attraktive Pflanzoasen und Ruheplätze angelegt werden.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 1080,00 € |
2. Lehrjahr: | 1200,00 € |
3. Lehrjahr: | 1450,00 € |
4. Lehrjahr: | 1550,00 € |
Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft ist die Berufsausbildung entsprechend den Ausbildungsrahmenplänen in überbetrieblichen Ausbildungsstätten zu ergänzen und zu vertiefen. Grundsätzlich besteht für die Ausbildungsbetriebe freie Wahl der überbetrieblichen Ausbildungsstätte innerhalb des Kammerbezirkes Potsdam, soweit diese von der SOKA-Bau für den betreffenden Beruf zugelassen ist.
Folgende Ausbildungsstätten befinden sich im Kammerbezirk der Handwerkskammer Potsdam:
- Lehr- und Ökobauhof Niederbarnim e. V., Oranienburg
- Berufsförderungswerk e. V. des Bauindustrieverbandes Berlin-Brandenburg e. V.
Überbetriebliches Ausbildungszentrum, Brandenburg
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt und ausführlich auf der Seite des >Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.
Berufsschulen
Oberstufenzentrum Havelland Friesack
Prüfungsausschuss
Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:
Fabian Sieke 0331 3703-142 fabian.sieke@hwkpotsdam.de