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Berufe A-Z - Parkettleger (m/w/d)

Eine kesse Sohle aufs Parkett legen – das können viele. Die richtige Verlegetechnik für den edlen Bodenbelag kennen dagegen nur wenige. Als Parkettleger sind nicht nur Tanzflächen, Sporthallen, Theater- und Konzertsäle deine Spielwiese. Auch im Wohnungsbau ist dein Talent gefragt, wenn es darum geht, mit gestalterischen Mitteln ein natürliches Wohngefühl zu erzeugen.

Parkett sicher verlegen

Ob Stab-, Tafel-, Mosaik- oder Fertigparkett – verschiedene Holzarten und Verlegemuster bieten dir viele Möglichkeiten, in Räumen einen persönlichen Stil zu betonen. Eine spannende Aufgabe ist die Restaurierung von Schmuck- und Intarsienböden in Schlössern oder anderen historischen Bauwerken. Hier ist großes handwerkliches Können sowie Sicherheit beim Holzerkennen und bei der Holzauswahl von Bedeutung. Nur dann fügen sich die restaurierten Teile harmonisch in den historischen Boden ein. Zu deinen Aufgaben gehören auch die Konstruktion von Unterböden sowie das Schleifen und Versiegeln, Ölen und Wachsen mit modernen Techniken. So gibst du dem Parkett eine Oberfläche von hoher Qualität. Für Abwechslung und Vielfalt in diesem Beruf sorgt auch das Verlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen.

Kunden kompetent beraten

Deine technischen Kenntnisse und handwerklichen Fertigkeiten werden durch eine kompetente Kundenberatung in gestalterischen und fachlichen Fragen abgerundet. Wenn du das alles draufhast, kommst du als Parkettleger bestimmt nicht ins Stolpern.

Was auch wichtig ist!

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:820,00 €
2. Lehrjahr:870,00 €
3. Lehrjahr:940,00 €
Gültig ab: 01.03.2024, Tarif
Prüfungsausschüsse

Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:

Fabian Sieke, Tel. 0331 3703-142 fabian.sieke@hwkpotsdam.de

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Berufsschulen

Ausbildungsordnung

Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt und ausführlich auf der Seite des >Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Parkettleger (m/w/d): 1

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Parkettleger (m/w/d): 1

Wir beraten gerne!

Maria Wilke

Ausbildungsberatung

Charlottenstraße 34-36

14467 Potsdam

Tel. +49 331 3703-163

Fax +49 331 3703-8163

maria.wilke--at--hwkpotsdam.de