Berufe A-Z - Orthopädieschuhmacher (m/w/d)
Der direkte, persönliche Kontakt mit dem Körperbehinderten oder Rehabilitanden, beispielsweise beim Maßnehmen, bei den Anproben und bei der Übergabe des Hilfsmittels, schärft deine Sinne für die übernommene Verantwortung.
Handarbeit nach Maß
Wichtig ist für dich auch die Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten. Sie unterstützen dich mit ihrem Wissen beim Herstellen und Anpassen der orthopädischen Hilfsmittel. Diese fertigst du individuell aus verschiedenen Materialien wie thermoplastischen Kunststoffen oder Faserverbundwerkstoffen oder auch Metallen wie Titan, Stahl- und Aluminiumlegierungen.
Technischer Verstand und Einfühlungsvermögen
Natürlich ist bei dieser Arbeit dein handwerkliches Geschick gefordert. Moderne Technologien unterstützen dich bei deiner Arbeit und Innovationen erweitern die Funktionen orthopädischer Hilfsmittel ständig. So gibt es etwa elektronisch gesteuerte Prothesen – deshalb solltest du dich als Orthopädietechnik-Mechaniker auch mit Elektronik gut auskennen.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Bei Fragen zu den Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in diesem Beruf hilft die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Potsdam (siehe Kontakt).
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Prüfungsausschüsse
Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:
Fabian Sieke, Tel. 0331 3703-142 fabian.sieke@hwkpotsdam.de
Berufsschulen
- Berufsschule der HwK Lübeck
- Staatliches Berufsschulzentrum Hugo Mairich
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt und ausführlich auf der Seite des >Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.