Berufe A-Z - Modist (m/w/d)
Hut ab vor den Kreationen der Modisten – in diesem Beruf entwirfst und fertigst du praktische oder fantasievolle Kopfbedeckungen für die Damenwelt. Die Mode lässt dir dabei viel kreativen Spielraum und die Wünsche der Kundinnen liefern zusätzliche Impulse.
Garantiert kein alter Hut
Beim Entwurf kommt es nicht nur auf die ausgefallene Form an. Die Gestaltung berücksichtigt auch die Persönlichkeit, das Aussehen und die bevorzugte Kleidung der jeweiligen Kundin. Alles soll zusammenpassen und die Individualität unterstreichen – mal frech, poppig, flippig und mal klassisch-elegant.
Geschickt und kreativ
Deine vielen Ideen verwirklichst du als Modist mit handwerklichem Können. Du schneidest, nähst und formst die jeweils geeigneten Materialien. Das kann beispielsweise Filz oder Stroh sein, aber auch Stoffe wie Seide, Leinen und Wolle. Dazu entstehen unter deinen Händen noch Garnituren, die deinen Kreationen die Krone aufsetzen. Federn, Blüten, Bänder, sogar ganze Vögel aus Stoff und Deko-Material steckst du deinen Kunden an den Hut. Dieser Beruf bietet dir viele Möglichkeiten. So kannst du selbstständig arbeiten und jederzeit deine eigenen Ideen aus dem Hut zaubern.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Bei Fragen zu den Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in diesem Beruf hilft die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Potsdam (siehe Kontakt).
Prüfungsausschüsse
Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:
Fabian Sieke, Tel. 0331 3703-142 fabian.sieke@hwkpotsdam.de
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Berufsschule MODESCHULE Berlin (modeschule-berlin.de)
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt und ausführlich auf der Seite des >Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.