Berufe A-Z - Mediengestalter Digital und Print (m/w/d)
Die Früchte deiner Arbeit als Mediengestalter sind ein echter Hingucker. Denn du organisierst, kombinierst und optimierst Daten für die Nutzung in unterschiedlichen Medien. Du überträgst sie zudem elektronisch und erstellst Medienprodukte. Als Mediengestalter arbeitest du mit Schriften und Farben, Grafiken und Bildern. Du nutzt Datenbanken und unterschiedliche Systemplattformen.
Der Weg in die Medien führt über dich
Das vielfältige Berufsfeld bietet dir einige spannende Bereiche, in denen du tätig sein kannst: In der Fachrichtung "Beratung und Planung" lernst du nicht nur, wie du erfolgreich mit Kunden kommunizierst und ein Marketingziel verfolgst, sondern auch, wie du ein Medienprojekt konzipierst und vorstellst. In der Fachrichtung "Gestaltung und Technik" lernst du, Produktionsschritte zu planen und Softwaretools einzusetzen. Zudem erfährst du auch, wie du den Produktions-Workflow und Ausgabeprozesse steuerst, Ergebnisse übergibst und Netzwerke verwaltest. Aufbauend auf Kundenvorgaben und eigenen Ideen bearbeitest du Bilder und bist für die Typografie verantwortlich. In der Fachrichtung "Konzeption und Visualisierung" erfährst du hingegen viel über Kundenbriefing und Auftragsziele, Zielgruppendefinition und kreative Konzeptionserstellung. Darüber hinaus entwickelst du Gestaltungsvarianten und bereitest Medienprodukte präsentationsreif vor.
Gute Zusammenarbeit mit Kunden und Kollegen
Für deine Arbeit als Mediengestalter Digital und Print sind folgende Voraussetzungen hilfreich: Dir sollte die Arbeit im Team liegen und du solltest gut mit Kunden umgehen können sowie Spaß an moderner Technik haben.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 1025,22 € |
2. Lehrjahr: | 1076,35 € |
3. Lehrjahr: | 1127,48 € |
Ausbildungsvergütung
Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Bei Fragen zu den Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in diesem Beruf hilft die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Potsdam (siehe Kontakt).
Prüfungsausschüsse
Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:
Fabian Sieke, Tel. 0331 3703-142 fabian.sieke@hwkpotsdam.de
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Fachrichtung/Schwerpunkt
Beratung und Planung
Gestaltung und Technik
Konzeption und Visualisierung
Wahlpflichtbaustein
Audiovisuelle Medienproduktion
Contenterstellung I
Contenterstellung II
Datenausgabeprozesse
Datenbankanwendung
Datenbankbasierte Medienproduktion
Dekorvorlagenherstellung I
Dekorvorlagenherstellung II
Dekorvorlagenherstellung III
Designkonzeption I
Designkonzeption II
Digitaldruck
Digitale Bildbearbeitung I
Digitale Bildbearbeitung II
Digitale Druckformherstellung
Digitalfotografie
Druckformherstellung
Druckweiterverarbeitung
Fotogravurzeichnung I
Fotogravurzeichnung II
Fotogravurzeichnung III
Fotolabortechnik
Geografik I
Geografik II
Geografik III
Gestaltung von Digitalmedien
Gestaltung von Printmedien
Großformatiger Digitaldruck I
Großformatiger Digitaldruck II
Hard- und Software
Interaktive Medienproduktion
Kaufmännische Auftragsbearbeitung I
Kaufmännische Auftragsbearbeitung II
Kommunikationsplanung und Erfolgskontrolle
Kosten- und Leistungsrechnung
Kreativitätstechnik
Medienproduktion
Mikrografie
Musiknotenherstellung I
Musiknotenherstellung II
Musiknotenherstellung III
Plattformen zur interaktiven Kommunikation I
Plattformen zur interaktiven Kommunikation II
Produktion von Digitalmedien I
Produktion von Digitalmedien II
Produktorientierte Gestaltung
Projektdurchführung
Redaktionstechnik I
Redaktionstechnik II
Reprografie I
Reprografie II
Systembetreuung I
Systembetreuung II
Text-, Grafik- und Bilddatenbearbeitung
Tiefdruckformherstellung
Typografische Gestaltung
Verpackungsgestaltung I
Verpackungsgestaltung II
Verpackungsgestaltung III
3-D-Bewegtbild
3-D-Inszenierung I
3-D-Inszenierung II
3-D-Objekterzeugung
3-D-Standbild
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt und ausführlich auf der Seite des >Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.
Berufsschulen