Berufe A-Z - Mechatroniker (m/w/d)
Mechanik, Elektronik, Steuerungstechnik: Moderne Maschinen und Anlagen sind gespickt mit diesen Technologien. Sie sind miteinander verknüpft und nur ihr einwandfreies Zusammenspiel gewährleistet den gewünschten Output in einem bestimmten Zeitrahmen und zu akzeptablen Kosten. An dieser Stelle kommst du als Mechatroniker ins Spiel. Denn in diesem Beruf bringst du das Wissen aus verschiedenen Bereichen unter einen Hut.
Die starke Kombination fürs "Betriebssystem"
Damit die gesamte Technik schnell in Gang gesetzt werden kann, ziehen die Betriebe nicht jeweils einen Experten pro Aufgabengebiet zurate, sondern wenden sich gleich an dich als den Allrounder, der sich in allem auskennt. Du denkst in Zusammenhängen und hast dementsprechend vielschichtige Problemlösungen parat. Clever verbindest du deine Grundkenntnisse in der Materialbearbeitung, im Umformen, Messen und Prüfen, in Pneumatik und Hydraulik und in EDV-Technik zu einem umfassenden Spezialwissen.
Spezialist für komplexe Aufgaben
Dieses macht dich als Mechatroniker zu einem viel gefragten, kompetenten Gesprächspartner, der den Betrieben mit Rat und Tat zur Seite steht – egal, ob bei Aufbau, Einstellung, Inbetriebnahme oder Wartung von Maschinen und Anlagen.
Einfach universell
Für Abwechslung in diesem Beruf sorgen nicht nur die vielfältigen Aufgaben, sondern auch die interessanten Lösungswege, die du mit großem technischen Verständnis bzw. präzisem handwerklichen Geschick entwickelst.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
Die Vergütung in diesem Beruf ist von der Branche und der Tarifbindung des Ausbildungsbetriebes abhängig.
Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Bei Fragen zu den Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in diesem Beruf hilft die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Potsdam (siehe Kontakt).
Prüfungsausschüsse
Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:
Fabian Sieke, Tel. 0331 3703-142, fabian.sieke@hwkpotsdam.de
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Berufsschulen
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt und ausführlich auf der Seite des >Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.