Berufe A-Z - Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik (m/w/d)
Räder, Reifen und das gesamte Fahrwerk sind besonders sicherheitsrelevante Fahrzeugteile. Millionen Autofahrer vertrauen dir und deinen Kollegen, da ihr diese Komponenten bestückt, wartet und repariert.
Verantwortung für Menschen und Umwelt
Du wählst geeignete Reifen aus und montierst sie. Zudem erneuerst du Laufflächen, schneidest Profile nach, stellst die Spur ein und übernimmst die Endkontrolle. Dein Beruf verlangt ein hohes Maß an Know-how. Das kommt auch der Umwelt zugute, denn deine professionelle Wartung optimiert den Rollwiderstand und senkt so Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß und mindert damit die Umweltbelastung.
Beruf mit Wahlmöglichkeit
Nach der Grundausbildung kannst du dich im dritten Jahr auf ein Fachgebiet spezialisieren. Wenn du dich für Reifen- und Fahrzeugtechnik entscheidest, lernst du Fahrwerke, Bremsen, Rad-/Reifensystem sowie Abgas- und Klimaanlagen zu warten und instand zu setzen. Du übst auch, wie du die Fahrzeugoptik durch Anbauteile verändern kannst. Im Bereich Vulkanisationstechnik setzt du vor allem Reifen und Schläuche instand, erneuerst Reifen und wartest Fördergurte. Zudem stellst du Gummiauskleidungen und -beläge her oder reparierst sie. Wenn du Spaß an Autos und Technik hast, dann wartet auf dich ein sehr spezialisiertes und spannendes Tätigkeitsfeld, das beste Zukunftschancen bietet.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
Prüfungsausschüsse
Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:
Fabian Sieke, Tel. 0331 3703-142 fabian.sieke@hwkpotsdam.de
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Fachrichtung/Schwerpunkt
Reifen- und Fahrwerktechnik
Vulkanisationstechnik
Berufsschule Europaschule OSZ Oder-Spree,
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt und ausführlich auf der Seite des >Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.