Berufe A-Z - Maßschneider (m/w/d)
Ob klassisch oder ausgefallen – wenn du dich für Mode interessierst, könnte der Beruf Maßschneider das Richtige für dich sein. Hier fertigst du individuelle Bekleidungsstücke statt Klamotten von der Stange und gestaltest Kleidung je nach Wunsch und Figur des Kunden. Dafür musst du nicht nur ein Talent in der Stilberatung haben, du benötigst auch hervorragende Materialkenntnisse, Geschick bei der Wahl der Stoffe und des Designs sowie ein flinkes Händchen für die perfekte Ausführung.
Richtiges Aufschneiden
Den unverwechselbaren Charme der Unikate erreichst du als Maßschneider sowohl mit traditionellen handwerklichen Techniken als auch mit modernen Fertigungsmethoden. Dabei kommt auch das künstlerische Arbeiten nicht zu kurz. Ob selbstständig oder im Team, immer strebst du danach, das Optimum zu erreichen und Tragekomfort mit Eleganz zu vereinen.
Ein Beruf, der nicht aus der Mode kommt
Maß- oder Änderungsschneidereien sind nur zwei von vielen Perspektiven nach deiner Ausbildung. Auch Modehäuser oder Kostümabteilungen von Theater, Film und Fernsehen setzen auf Maßschneidergesellen wie dich. Und für viele Berufe der Modebranche ist diese Ausbildung ein absolutes "Muss". Ein stilvoller Ausbildungsberuf für alle, die Sinn für Mode und ein Gespür für Individualität haben.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Bei Fragen zu den Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in diesem Beruf hilft die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Potsdam (siehe Kontakt).
Prüfungsausschüsse
Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:
Fabian Sieke, Tel. 0331 3703-142 fabian.sieke@hwkpotsdam.de
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Fachrichtung/Schwerpunkt
Damen
Herren
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt und ausführlich auf der Seite des >Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.
Berufsschule OSZ Bekleidung und Mode in Berlin