Berufe A-Z - Konditor (m/w/d)
Viele Genießer geben sich gern süßen Verlockungen hin. Als Konditor sorgst du dafür, dass dies möglich wird. Zahlreiche Pralinenspezialitäten, Kuchen, Creme- und Obsttorten sowie Eisspeisen bis hin zu Baumkuchen und anderen Köstlichkeiten: Du stellst sie her. Die Leckereien müssen dabei nicht nur gut schmecken, sondern auch verführerisch aussehen.
Süße Träume
Erlesene Vielfalt für den feinen Geschmack: Fantasievoll entwirfst du als Konditor schmackhafte Kreationen, die du mit Raffinesse und Engagement selbstständig zubereitest. Zu deiner Angebotspalette zählt natürlich auch Diätgebäck, damit wirklich alle Kunden deine Leckereien genießen können. Wenn du künstlerisch begabt bist und die vielen Techniken und Rezepte der Herstellung beherrschst, kannst du individuelle Wünsche deiner Kunden erfüllen. Als Konditor verwendest du auch moderne Maschinen, achtest auf Hygiene und hast Spaß daran, im Team zu arbeiten.
Konditoreien, Cafés, Restaurants und Hotels
Damit sich Gäste rundum wohlfühlen, lernst du in deinem Beruf auch, ein persönliches Beratungsgespräch mit Kunden zu führen. Zum Einsatz kommen dein Talent und dein Können vor allem in Konditoreien und Cafés, aber auch in Restaurants oder Hotels. Das Tätigkeitsfeld ist breit gefächert und sehr abwechslungsreich. Dich erwartet also ein wirklich süßes Berufsleben.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 860,00 € |
2. Lehrjahr: | 945,00 € |
3. Lehrjahr: | 1085,00 € |
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Berufsschule Oberstufenzentrum "Alfred Flakowski"
Prüfungsausschuss
Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:
Bettina Greinke 0331 3703-161 bettina.greinke@hwkpotsdam.de
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt und ausführlich auf der Seite des >Bundesinsituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.