Berufe A-Z - Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker (m/w/d)
Der Lack glänzt makellos: Von der hässlichen Delle fehlt jede Spur. Als Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in sorgst du dafür, dass Schäden nicht mehr zu sehen sind. Du konstruierst, baust Fahrzeuge auf und übernimmst noch viele weitere Aufgaben. Du kannst dich in drei Fachrichtungen spezialisieren.
Reparieren und lackieren
In der Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik entfernst du zum Beispiel Beulen und tunst langweilige Serienautos. Du reparierst und lackierst alles vom leichten Kratzer im Blech bis hin zum schweren Unfallschaden. Und mit einem computergesteuerten Richt- und Messsystem überprüfst du zudem Fahrzeuge nach einem Crash, damit alles wieder funktioniert und das Auto wieder "geradeaus" läuft. Da heute die Vernetzung des Fahrzeugs und alternative Antriebssysteme eine wichtige Rolle spielen, kennst du dich auch mit hochkomplexen Systemen, Aggregaten, Diagnosemethoden und Hybrid-, Elektro- und Hochvolttechnik aus. Eigentlich sind moderne Fahrzeuge zu rollenden Computern geworden.
Konstruieren, herstellen und wiederherstellen
Wenn du einen normalen Transporter in einen kompletten Rettungswagen oder ein Tiefkühlfahrzeug verwandeln möchtest, dann ist die Fachrichtung Karosserie- und Fahrzeugbautechnik das Richtige für dich. Du bist dabei für Auf- und Umbauten sowie Zusatzausstattungen zuständig. Es ist kein Problem für dich, einen Oldtimer zu restaurieren, aber du kennst dich auch mit der Bearbeitung moderner Werkstoffe bestens aus. Außerdem stellst du individuelle Gefährte her, zum Beispiel Anhänger, Sattelauflieger und Spezialfahrzeuge. Du konstruierst für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke Fahrzeuge am Computer mit CAD (computergestütztes Design), baust mit Materialien wie Stahl, Kunststoff, Holz und Karbon und holst die Betriebserlaubnis ein. Zusammengefasst heißt das: Wenn Du auf Autos mit Hightech abfährst, dann bist du in diesem Beruf in der Poleposition!
Prüfung, Wartung, Sicherung
Du möchtest in der spannenden Welt der Freizeitfahrzeuge arbeiten? Als Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in in der Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik hast du einen abwechslungsreichen Job, bei dem du Bauteile für Wohnwägen und Wohnmobile herstellst. Aber das ist noch längst nicht alles! Mit Handarbeit und Hilfe von CNC-Maschinen zauberst du Bauteile wie Außenwände, Anbauten, Dächer und Möbel, die den Außen- und Wohnbereich dieser Fahrzeuge ausmachen. Du bist auch für die Montage der Wände, Dächer, Türen, Fenster und der gesamten Inneneinrichtung verantwortlich. Du verlegst Kabel für die Bordelektrik, Wasser- und Gasleitungen sowie Lüftungsschläuche. Dabei schließt du nicht nur Heizungen und Herde an, sondern sorgst auch dafür, dass die Fahrzeugbeleuchtung einwandfrei funktioniert. Du bist nicht nur ein Handwerker, sondern auch ein echter Problemlöser. Denn du führst regelmäßige Inspektionen von Fahrzeugen und ihrer Bordeinrichtung durch. Und wenn es mal kracht und es zu Unfallschäden kommt, bist du zur Stelle, um diese zu beheben.
Mit deinem Können und deinem Fachwissen trägst du dazu bei, dass die Abenteuerlustigen unterwegs in ihren Wohnwägen und Wohnmobilen sicher und komfortabel reisen können. Wenn du also eine Leidenschaft für Technik und Fahrzeuge hast, ist dieser Beruf definitiv etwas für dich. Werde Teil der Welt der Caravans und Reisemobile und mach deine Leidenschaft zum Beruf!
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
4. Lehrjahr: | 909,00 € |
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Fachrichtung/Schwerpunkt
- Karosserieinstandhaltungstechnik
- Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
- Caravan- und Reisemobiltechnik
Berufsschule Startseite (osz-reichstein.de)
Prüfungsausschuss Karosserie- und Fahrzeugbauer-Innung Potsdam >Kreishandwerkerschaft Potsdam
Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt und ausführlich auf der Seite des >Bundesinsituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.