Berufe A-Z - Informationselektroniker (m/w/d)
Du begeisterst dich für elektronische Geräte und aktuelle Medien- und Netzwerktechnik, du hast technisches Verständnis und Mathe macht dir Spaß? Prima! Wenn du dazu noch organisieren und planen kannst, ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen hast und bereit bist, Neues zu lernen, bist du bei der Ausbildung zum Informationselektroniker richtig.
Außerdem sehr wichtig: In diesem Job bist du ständig im Kontakt mit den unterschiedlichsten Kunden, der Service steht im Vordergrund – du solltest dich also ausdrücken können und gerne und gut mit Menschen kommunizieren.
Der Beruf "Informationselektroniker/-in" fasst vier Einsatzgebiete zusammen: Geräte-, IT- und Bürosystemtechnik, Sende-, Empfangs- und Breitbandtechnik, Brandschutz- und Gefahrenmeldeanlagen sowie Telekommunikationstechnik.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 900,00 € |
2. Lehrjahr: | 1000,00 € |
3. Lehrjahr: | 1100,00 € |
4. Lehrjahr: | 1200,00 € |
Prüfungsausschüsse
Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:
Fabian Sieke, Tel. 0331 3703-142 fabian.sieke@hwkpotsdam.de
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Berufsschule OSZ Teltow (osz-teltow.de)
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt und ausführlich auf der Seite des >Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.