Berufe A-Z - Holzbildhauer (m/w/d)
Grobe Schnitzer gehören hier genauso zum Geschäft wie feiner Holzstaub – als Holzbildhauer schnitzt du mit handwerklichem und künstlerischem Talent aus jedem Holz ein echtes Unikat.
Hobeln bis die Späne fliegen
Erst durch deine Fantasie und die gekonnte Handhabung von Hobel, Kettensäge, Raspel, Feile und Spezialwerkzeugen wie Beitel und Spatel entstehen bewundernswerte Arbeiten. Du suchst das Holz aus, das sich am besten für die angeforderte Arbeit oder die Umsetzung deiner Ideen eignet. Es kommt darauf an, ob du Statuen, Reliefs, Spielgeräte, Möbelauflagen oder Holzgrabmale gestalten willst. Als Holzbildhauer arbeitest du nach eigenen Ideen und Skizzen oder nach Entwürfen der Auftraggeber.
Nichts für grobe Klötze
In diesem Beruf musst du dich ständig neuen Herausforderungen stellen – bei der eigenen schöpferischen Verwirklichung ebenso wie bei aufwändigen Restaurierungsarbeiten an kostbaren Skulpturen und anderen Aufgaben der Denkmalpflege. Es ist eben nicht alles aus demselben Holz geschnitzt.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 659,50 € |
2. Lehrjahr: | 817,78 € |
3. Lehrjahr: | 1002,44 € |
Prüfungsausschüsse
Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:
Fabian Sieke, Tel. 0331 3703-142 fabian.sieke@hwkpotsdam.de
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Berufsschule Staatliches Berufsbildungszentrum und Medizinische Fachschule SBBZ + MEFA Bad Salzungen (sbbz-lindig.de)
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt und ausführlich auf der Seite des >Bundesinstitus für Berufsbildung (BIBB) zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.