Berufe A-Z - Gerüstbauer (m/w/d)
Nein, es ist nicht alles nur Fassade. Deine Gerüste ermöglichen erst den Bau an Einfamilienhäusern und Arbeiten an Hochhäusern, Kirchen oder Industriebauwerken. Auch im Eventbereich werden verschiedenste Gerüstkonstruktionen wie z. B. Tribünen benötigt. Die wichtigsten Vorrausetzungen, die du mitbringen musst, sind auf den ersten Blick ersichtlich: Du solltest schwindelfrei und wetterfest sein.
Jedes Gerüst wird maßgeschneidert
Aber das reicht noch nicht aus. Du musst die unterschiedlichen Gerüstsysteme kennen und aufbauen können. Denn die Anforderungen an ein Gerüst sind vielfältig. Ob im Hochbau oder in der industriellen Fertigung – zum Beispiel im Schiffbau – jede Einrüstung ist "maßgeschneidert".
Sicheres Händchen, Augenmaß und Theoriewissen
Das verlangt von dir als Gerüstbauer eine sichere Hand sowie Augenmaß und räumliches Vorstellungsvermögen. Dazu kommt noch ein gewisses Maß an Theorie, um Pläne und Zeichnungen zu verstehen. Vor allem mit Angaben zur Tragfähigkeit solltest du etwas anfangen können. Denn Gerüste dienen als Plattform für alle erdenklichen Arbeiten rund ums Gebäude und sollen größtmögliche Sicherheit gewährleisten. Um für deinen Job gut gerüstet zu sein, musst du die Sicherheitsvorschriften verinnerlicht haben und auch wissen, wie sie in der Praxis umgesetzt werden. Das gilt für den Auf- und Abbau sowie den Transport und die Lagerung von Gerüstteilen aus Metall oder Holz.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 1050,00 € |
2. Lehrjahr: | 1245,00 € |
3. Lehrjahr: | 1515,00 € |
Prüfungsausschüsse
Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:
Fabian Sieke, Tel. 0331 3703-142 fabian.sieke@hwkpotsdam.de
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Berufsschule OSZ Planen Bauen Gestalten | Max-Bill-Schule | Berlin
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt und ausführlich auf der Seite des >Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.