Berufe A-Z - Fahrzeuglackierer (m/w/d)
Vielleicht knallrot? Oder sogar quietschgrün? Unabhängig von persönlichen Vorlieben gilt: Wenn du Farbe in deine Arbeitswelt bringen möchtest, dann ist Fahrzeuglackierer genau das Richtige für dich.
Mit Pinsel und Lackierpistole
Du schützt und veredelst in diesem Beruf die Karosserien und Oberflächen von Fahrzeugen – vom Motorrad bis hin zum Flugzeug. Zudem beseitigst du Unfallschäden, pflegst Lackoberflächen und stellst den Korrosionsschutz wieder her. Dabei ist die fachgerechte Ausführung mit umweltverträglichen Farben und Lacken wichtig. Mit modernster Werkstatttechnik und Lackieranlagen sorgst du also für Topqualität bei der Reparatur und der Lackierung von Fahrzeugen aller Art. Zu deinen Aufgaben gehört es, Karosserien fantasievoll zu gestalten und Airbrush-Techniken anzuwenden. Dein Einsatzgebiet reicht dabei von der dezenten Farbabstufung bei Fahrzeugen bis hin zu werbewirksam aufgemachten Firmenfahrzeugen mit Schriftdesign dank Computertechnik.
Mit Kreativität und Know-how
Bei deinen Aufgaben sind Kreativität und technisches Know-how gefragt. Denn mit diesen Eigenschaften bearbeitest und gestaltest du Karosserieflächen und Tuningbauteile nach allen Regeln der Kunst – und verwandelst Serienmodelle in unverwechselbare Einzelstücke. Bei der interessanten und kreativen Tätigkeit kannst du deine Ideen einbringen. Zudem stehen dir Aufstiegsmöglichkeiten zum Werkstattleiter und Meister offen. In der Summe sind das rosige Aussichten.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
Die Vergütung in diesem Beruf ist von der Branche und der Tarifbindung des Ausbildungsbetriebes abhängig.
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Berufsschule Europaschule OSZ Oder-Spree (osz-oder-spree.de)
Prüfungsausschüsse
Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:
Fabian Sieke 0331 3703-142 fabian.sieke@hwkpotsdam.de
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt und ausfürhlich auf der Seite des >Bundesinsituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.