Berufe A-Z - Fachkraft für Lagerlogistik (m/w/d)
Manchmal lohnt sich ein Blick hinter die Kulissen, wenn du den richtigen Platz in der Arbeitswelt suchst. Als Fachkraft für Lagerlogistik bist du der Profi für Güter und deren Lagerung.
Viele Tricks auf Lager
Die Arbeit als Fachkraft für Lagerlogistik erfordert viele verschiedene Kenntnisse und Fähigkeiten: Du musst mit den unterschiedlichsten Waren, darunter Gefahrgüter und verderbliche Ware, fachgerecht umgehen können. Beim Gütereingang entlädst und kontrollierst du sie, prüfst die Begleitpapiere und kennst dich zudem mit den Zoll- und Gefahrgutvorschriften aus. Und du erhältst die Qualität und den Wert der Güter während der Lagerzeit. Zu deinen Aufgaben gehört es auch, die Güter zu wiegen, zu messen, zu zählen und mit Fördermitteln sicher zu bewegen. Du kennzeichnest zudem Transportgüter, kontrollierst Lagerbestände und dokumentierst Veränderungen mit Hilfe von Branchensoftware.
Orientierung am Kunden
Du verwendest geeignete Transportverpackungen und Füllmaterialien, ermittelst Gewicht und Raumbedarf von Gütern und bereitest Kommissionierungen vor. Die Sendungen stellst du mit Ladelisten und Beladeplänen für vorgegebene Verkehrsmittel zusammen und sicherst so den Informations- und Materialfluss als Teil eines logistischen Prozesses. Deine Arbeitsaufträge führst du als Fachkraft für Lagerlogistik natürlich immer kundenorientiert aus.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
Die Vergütung in diesem Beruf ist von der Branche und der Tarifbindung des Ausbildungsbetriebes abhängig.
Prüfungsausschüsse
Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:
Fabian Sieke, Tel. 0331 3703-142, fabian.sieke@hwkpotsdam.de
Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Bei Fragen zu den Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in diesem Beruf hilft die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Potsdam (siehe Kontakt).
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind auf der Seite des >Bundesinstituts für Berufsbildung zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.
Berufsschulen