Berufe A-Z - Büchsenmacher (m/w/d)
Um ein Missverständnis gleich aus der Welt zu schaffen: Als Büchsenmacher musst du selbstverständlich nicht Dosen am Fließband produzieren, sondern du fertigst Schusswaffen für Jäger und Sportschützen.
Das Ziel treffen – in Werkstatt und Verkaufsgespräch
Aber nicht nur das. Du besserst auch Handfeuerwaffen aus, montierst Ersatzteile und schießt die Waffen ein. Und keine Sorge: Du hältst dich nicht nur in deiner Werkstatt auf, sondern berätst auch Kunden, empfiehlst und montierst passendes Zubehör. Verkaufsgespräche bringen zusätzliche Abwechslung in deine Arbeitswelt.
Mit Sorgfalt und Handarbeit
Damit jeder Schuss aus den von dir gefertigten Waffen ins Schwarze trifft, solltest du eisernen Willen zur Präzision mitbringen. Du baust als Büchsenmacher die Schusswaffen mit großer Sorgfalt zusammen, um Qualität und deine eigene Sicherheit zu gewährleisten. Auch Fingerspitzengefühl spielt eine Rolle in diesem Beruf, denn im Umgang mit den verwendeten Werkstoffen Holz, Metall und Kunststoff ist Feinarbeit nötig.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
Aufgrund der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes und der damit einhergehenden Einführung einer Mindestausbildungsvergütung ist diese Information aktuell nicht verfügbar. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Ausbildungsberater unter nachstehenden Kontaktdaten.
Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Bei Fragen zu den Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in diesem Beruf hilft die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Potsdam (siehe Kontakt).
Prüfungsausschüsse
Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:
Fabian Sieke, Tel. 0331 3703-142, fabian.sieke@hwkpotsdam.de
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Berufsschule
Staatliches Berufsbildungszentrum, Suhl/Zella-Mehlis, Gewerbestraße 1, 98544 Zella-Mehlis
+49 (0)3682 45800
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind auf der Seite des >Bundesinsituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.