Berufe A-Z - Bootsbauer (m/w/d)
Leinen los – an Sonnentagen herrscht Hochbetrieb auf den Gewässern. Auf Seen ziehen Segelboote hart am Wind ihren Kurs, Motorboote pflügen durch das Wasser und manch Freizeitkapitän paddelt oder rudert sein Boot über die Gewässer.
Boote für alle Typen
Dank der vielen Bootstypen hat jeder sein Vergnügen nach Maß – dafür garantierst du, der Bootsbauer. Spezialisierst du dich auf den Neu-, Aus- und Umbau von Booten, bist du nicht nur kompetent im Bau von Ruderbooten und Motoryachten vom Rumpf bis zur Kajüte, sondern auch in Gestaltungsfragen. Welche Werkstoffe – Kunststoff, Metall, Holz und verschiedene Verbundwerkstoffe – du verwendest, richtet sich dabei nach dem Verwendungszweck und den Anforderungen des jeweiligen Bootes. Auch Instandsetzungen und Umbauarbeiten fallen in deinen Aufgabenbereich. Entscheidest du dich für die Fachrichtung Technik, sorgst du dafür, dass die von deinen Kollegen gebauten Boote dauerhaft sicher sind. Von der Bordelektronik bis zur Klimaanlage gilt es, Wartungsarbeiten durchzuführen. Werden Boote eingewintert, stellst du im Frühjahr die Betriebsbereitschaft sicher. Egal, welchen Bootstyp du gerade baust oder wartest – geltende Sicherheitsvorschriften musst du auf jeden Fall einhalten.
Nicht nur für Wasserratten
Wenn du Spaß am Konstruieren, Bauen, Formen, Gestalten oder an Yachttechnik hast, wirst du in diesem Beruf garantiert nicht ins Schwimmen geraten.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
4. Lehrjahr: | 909,00 € |
Prüfungsausschüsse
Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:
Fabian Sieke, Tel. 0331 3703-142, fabian.sieke@hwkpotsdam.de
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Fachrichtung/Schwerpunkt
Neu-, Aus- und Umbau
Technik
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind auf der Seite des >Bundesinsituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.