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Berufe A-Z - Baugeräteführer (m/w/d)

Es ist der Berufswunsch vieler Kinder: Bagger fahren, wenn sie groß sind. Als Baugeräteführer könnte dieser Traum Wirklichkeit für dich werden – und du kannst noch viel mehr machen, als einen Bagger zu bedienen. Kräne, Radlader, Planierraupen oder Walzen gehören beispielsweise auch zu den Geräten, mit denen du für Bewegung am Bau sorgst.

Baggern und bauen

Du hebst Baugruben oder Gräben aus oder sorgst als Kranführer für eine punktgenaue Anlieferung von Material am Arbeitsplatz. Dabei übernimmst du selbstverständlich die Wartung und kleinere Reparaturen an deinen Maschinen. Außerdem musst du mit Vermessungsgeräten umgehen und Materialien wie Metalle und Kunststoffe be- und verarbeiten. Du kennst dich nicht nur in den Cockpits perfekt aus und übernimmst auch den Transport der Geräte zur Baustelle. Du richtest Baustellen ein, nimmst die Geräte in Betrieb und rüstest sie je nach Bedarf um.

Du bist fit, schwindelfrei und Technik ist dir nicht fremd

Was musst du für den Beruf des Baugeräteführers mitbringen? Ein Baugeräteführer braucht ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen und muss körperlich fit sowie schwindelfrei sein. Köpfchen musst du allerdings auch haben: Denn zur Ausbildung gehören sämtliche elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Steuerungen – das musst du nicht nur aussprechen können, sondern auch technisch verstanden haben.

Was auch wichtig ist!

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:1080,00 €
2. Lehrjahr:1200,00 €
3. Lehrjahr:1450,00 €
4. Lehrjahr:1550,00 €
Gültig ab: 01.05.2024, Tarif

Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung
Gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft ist die Berufsausbildung entsprechend den Ausbildungsrahmenplänen in überbetrieblichen Ausbildungsstätten zu ergänzen und zu vertiefen. Grundsätzlich besteht für die Ausbildungsbetriebe freie Wahl der überbetrieblichen Ausbildungsstätte innerhalb des Kammerbezirkes Potsdam, soweit diese von der SOKA-Bau für den betreffenden Beruf zugelassen ist.

Folgende Ausbildungsstätten befinden sich im Kammerbezirk der Handwerkskammer Potsdam:

Berufsförderungswerk e. V. des Bauindustrieverbandes Berlin-Brandenburg e. V.
Überbetriebliches Ausbildungszentrum, Brandenburg

Prüfungsausschüsse
Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:

Fabian Sieke, Tel. 0331 3703-142, fabian.sieke@hwkpotsdam.de

Ausbildungsdauer
3 Jahre



Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind auf der Seite des >Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.

Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.

Berufsschule
Oberstufenzentrum Havelland Friesack - Startseite (osz-havelland.de)

Lehrstellen/Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Baugeräteführer (m/w/d): 1

Freie Praktikumsplätze

Offene Praktikumsplätze als Baugeräteführer (m/w/d): 1

Wir beraten gerne!

Maria Wilke

Ausbildungsberatung

Charlottenstraße 34-36

14467 Potsdam

Tel. +49 331 3703-163

Fax +49 331 3703-8163

maria.wilke--at--hwkpotsdam.de