Berufe A-Z - Automobilkaufmann (m/w/d)
Du willst im Beruf gut in die Gänge kommen? Dann ist Automobilkaufmann das Richtige für dich.
Kaufmännische Kompetenz und Kundenkontakt
Im Mittelpunkt deiner Arbeit stehen Automobile als hochwertige technische Produkte. Du bist in den drei Hauptgeschäftsbereichen eines Autohauses tätig. Das sind: Service, Teile und Zubehör; Neu- und Gebrauchtwagen sowie Finanzdienstleistungen. Du verbindest in deinem Beruf kaufmännische Kompetenzen mit technischem Produkt- und Bedienungs-Know-how. Darüber hinaus hast du sehr viel Kundenkontakt und erledigst auch zahlreiche kaufmännische Tätigkeiten.
Finanzdienstleistungen und technische Zusammenhänge
Der Beruf des Automobilkaufmanns ist im Wesentlichen durch zwei Schwerpunkte geprägt: die betriebsspezifische Arbeitsorganisation, Information, Kommunikation und Kontrolle zum einen sowie alle Tätigkeiten in den Bereichen Markt und Vertrieb beziehungsweise Finanz- und Servicedienstleistungen zum anderen. Bei Automobilkaufleuten sind Verständnis und Interesse für technische Zusammenhänge besonders wichtig. Du solltest in Zusammenhängen denken und Bereitschaft zur Teamarbeit mitbringen. Das sind wichtige Voraussetzungen für erfolgreiches Arbeiten in den verschiedenen Geschäftsbereichen. Wenn du sie erfüllst, kann dich auf dem Weg zum Automobilkaufmann niemand ausbremsen.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungvergütung
Die Vergütung in diesem Beruf ist von der Branche und der Tarifbindung des Ausbildungsbetriebes abhängig.
Lehrgänge der überbetrieblichen Lerhlingsunterweisung (ÜLU)
Bei Fragen zu den Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in diesem Beruf hilft die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Potsdam (siehe Kontakt).
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Berufsschule
Startseite - OSZ Werder (osz-werder.de)
Prüfungsausschuss
Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:
Rebekka Okowiak 033207 34-207 rebekka.okowiak@hwkpotsdam.de
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind auf der Seite des >Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.