Berufe A-Z - Beton- und Stahlbetonbauer (m/w/d)
Er ist jung und stark: der Beton. Zwar haben die Alten Römer schon beim Bau des Pantheons einen ähnlichen Werkstoff benutzt, aber unser heutiger Beton ist mit 150 Jahren vergleichsweise jung. Vor allem gemeinsam mit seinem besten Freund, dem Stahl, ist Beton ausgesprochen kräftig und hält hohen Belastungen stand.
Von der Treppe bis hoch zum Fernsehturm
Die Arbeit mit diesen starken Materialen ist sehr abwechslungsreich: von der Herstellung des Betons nach den jeweils für das Bauvorhaben notwendigen Rezepturen über die Fertigung der Schalung bis hin zum Einbau der Stahlbewehrung. Auch baust du Geschossdecken und Treppen im Wohnungsbau oder arbeitest beim Bau von hoch komplizierten Ingenieurbauwerken wie Brücken, Fernsehtürmen und Staudämmen.
Kluger Kopf mit Blick fürs Räumliche
Vom Beton- und Stahlbetonbauer werden vor allem eine gute Auffassungsgabe, technisches Verständnis, handwerkliches Geschick, Augenmaß und räumliches Vorstellungsvermögen erwartet.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 1080,00 € |
2. Lehrjahr: | 1200,00 € |
3. Lehrjahr: | 1450,00 € |
4. Lehrjahr: | 1550,00 € |
Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft ist die Berufsausbildung entsprechend den Ausbildungsrahmenplänen in überbetrieblichen Ausbildungsstätten zu ergänzen und zu vertiefen. Grundsätzlich besteht für die Ausbildungsbetriebe freie Wahl der überbetrieblichen Ausbildungsstätte innerhalb des Kammerbezirkes Potsdam, soweit diese von der SOKA-Bau für den betreffenden Beruf zugelassen ist.
Folgende Ausbildungsstätten befinden sich im Kammerbezirk der Handwerkskammer Potsdam:
- Berufsförderungswerk e. V. des Bauindustrieverbandes Berlin-Brandenburg e. V.
Überbetriebliches Ausbildungszentrum, Brandenburg
Prüfungsausschüsse
Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:
Fabian Sieke, Tel. 0331 3703-142, fabian.sieke@hwkpotsdam.de
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind auf der Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.
Berufsschule