Berufe A-Z - Gebäudereiniger (m/w/d)
Als Gebäudereiniger sorgst du dafür, dass Gebäude – vom kleinen Häuschen bis hin zum Wolkenkratzer – blitzblank werden und lange schön anzusehen sind, von innen und von außen. Mit schlichtem Saubermachen ist es jedoch bei diesem sehr abwechslungsreichen Beruf nicht getan.
Wischmopp und Hochleistungsmaschinen
Deine Kunden erwarten von dir fundierte Kenntnisse der verschiedenen Reinigungsmittel und Materialien wie etwa Stein, Holz und Metall, denn jede Oberfläche will mit dem richtigen Produkt behandelt werden. Reinigungsmittel setzt du natürlich richtig dosiert und umweltschonend ein. Auch technisches und physikalisches Wissen ist wichtig sowie Freude am Umgang mit Menschen. Du sorgst nicht nur für hygienisch saubere Aufenthaltsorte, sondern auch für die Werterhaltung von Gebäuden jeder Art, beispielsweise durch die Reinigung von Fassaden und die Pflege von hochwertigen Bodenbelägen. Du arbeitest meist im Team und verwendest für deine Arbeit moderne Hochleistungsmaschinen. Für dich gibt es immer wieder neue Aufgaben und wechselnde Einsatzorte: Krankenhäuser, Großraumbüros, Warenhäuser sowie historische Bauwerke.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 900,00 € |
2. Lehrjahr: | 1035,00 € |
3. Lehrjahr: | 1200,00 € |
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Berufsschule OSZ Cottbus
Prüfungsausschuss Gebäudereinigerinnung
Westbrandenburg > Kreishandwerkerschaft Potsdam
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt und ausführlich auf der Seite des >Bundesinsituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.