Berufe A-Z - Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer (m/w/d)
Dieser Beruf ist erste Wahl, wenn du etwas für die Umwelt tun willst. Denn als Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer setzt du deine Energie dafür ein, dass möglichst wenig Energie verloren geht. So hilfst du, die natürlichen Ressourcen unseres Planeten zu schonen und die Lärmverschmutzung zu begrenzen. Da energiesparende Maßnahmen sowohl beim Hochbau als auch an Heizungs-, Sanitär- und Kälteanlagen sowie beim Industrieanlagenbau erforderlich sind, gewinnen Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzisolierungen immer mehr an Bedeutung. Gleiches gilt für den Trocken- und Akustikbau. Das Ziel ist es eben, die Umwelt zu schützen und mit der Energie sparsam und nutzbringend umzugehen.
Energisch gegen Energieverluste
Fassaden und Außenwände, Rohrleitungen und Kanäle, Behälter und auf Armaturen – Dämmstoffe sind immer in Mode und stehen jedem Gebäude. Zur Dämmung gegen Wärme, Kälte und Schall fertigst und montierst du Isolierverkleidungen, insbesondere aus Blechen und Kunststoffen. Auch im Bereich des Brandschutzes sind Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer die Spezialisten. Sie stellen den Brandschutz insbesondere an lufttechnischen und elektrotechnischen Anlagen sowie an Rohrleitungssystemen sicher.
Schutz des Menschen
Dein Einsatzgebiet als Isolierer umfasst vier Bereiche: Der Wärmeschutz dient dem wirksamen Schutz vor Wärme- und Energieverlusten. Der Kälteschutz dagegen verringert Kälteverluste, verhindert Vereisungen und die Tauwasserbildung. Zum Schallschutz gehören die Kapselung, Dämpfung und die Eindämmung von Lärmemissionen zur Verhinderung von gesundheitlichen Schäden sowie die akustische Optimierung von Räumen. Der Brandschutz vereint vorbeugende Maßnahmen gegen Brandschäden an Bauteilen, insbesondere zum Schutz des Menschen.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 1080,00 € |
2. Lehrjahr: | 1200,00 € |
3. Lehrjahr: | 1450,00 € |
4. Lehrjahr: | 1550,00 € |
Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft ist die Berufsausbildung entsprechend den Ausbildungsrahmenplänen in überbetrieblichen Ausbildungsstätten zu ergänzen und zu vertiefen. Grundsätzlich besteht für die Ausbildungsbetriebe freie Wahl der überbetrieblichen Ausbildungsstätte innerhalb des Kammerbezirkes Potsdam, soweit diese von der SOKA-Bau für den betreffenden Beruf zugelassen ist.
Folgende Ausbildungsstätten befinden sich im Kammerbezirk der Handwerkskammer Potsdam:
- Berufsförderungswerk e. V. des Bauindustrieverbandes Berlin-Brandenburg e. V.
Überbetriebliches Ausbildungszentrum, Brandenburg
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung finden sie auf der Seite des >Bundesinsituts für Berufsbildung (BIBB).
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.
Berufschule
Startseite (osz-reichstein.de)
Prüfungsausschuss
Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:
Frau Anja Rohloff 0331 3703-192 anja.rohloff@hwkpotsdam.de