
Was bedeutet das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für meinen Webauftritt mit Fokus auf technischen Lösungen?
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und bringt neue Anforderungen für Handwerksbetriebe in Brandenburg mit sich. Digitale Angebote wie Websites, Onlineshops und Kundenportale müssen barrierefrei gestaltet sein, um Sanktionen und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Doch Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bietet auch Chancen: Betriebe können neue, wachsende Zielgruppen erreichen, die Kundenbindung stärken und von einer insgesamt nutzerfreundlicheren Kommunikation profitieren. Diese Online-Veranstaltung informiert, wie sich Barrierefreiheit mit überschaubarem Aufwand umsetzen lässt, welche Fördermöglichkeiten es gibt und welche Praxistipps dabei den Einstieg erleichtern.
Nutzen Sie diese Gelegenheit und machen Sie Ihren Betrieb fit für die Zukunft – wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Die Veranstaltung findet online über MS Teams statt.
Bitte melden Sie sich über folgenden Link zur Veranstaltung an. Den Teilnahmelink erhalten Sie per E-Mail nach Ihrer Anmeldung.
Ansprechpartner
Bildungs- und Innovationscampus Handwerk (BIH)
Tel. +49 33207 34-235
Mobil +49 (0)171 2737774
Wann: 10.04.2025 um 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Wo: Online Seminar (Internet)
Veranstalter: Handwerkskammer Potsdam