Prüfung:
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine Gesellenprüfung im Handwerk bestanden oder wer in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf nach § 25 BBiG eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben, die eine Zulassung rechtfertigen.
Die Abnahme der Prüfungen erfolgt auf der Grundlage der Fortbildungsprüfungsordnung "Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO".
Prüfungsgebühren werden laut Gebührenordnung der Handwerkskammer Potsdam erhoben. Die Prüfung "Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO" ist gleichwertig dem Teil IV der Meisterprüfung.
Inhalte - Ausbildereignungsprüfung gemäß AEVO (Teil IV):
- Handlungsfeld 1
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Handlungsfeld 2
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Handlungsfeld 3
Ausbildung durchführen
- Handlungsfeld 4
Ausbildung abschließen
*Bitte berücksichtigen Sie, dass das Absolvieren der Prüfung i. d. R. nicht im angegebenen Lehrgangszeitraum, sondern erst im Anschluss erfolgt.