Berufe A-Z - Zahntechniker (m/w/d)
Der Zahn der Zeit nagt am menschlichen Gebiss. Doch auf gesunde Zähne und ein strahlendes Lächeln muss niemand verzichten. Denn du als Zahntechniker fertigst einen individuellen Ersatz für fehlende oder kranke Zähne der Patienten.Du arbeitest eng mit den Zahnärzten zusammen. Sie geben die prothetischen Arbeiten an dich weiter. Damit du die nötigen Arbeitsgrundlagen hast, bekommst du Abdrücke von Zähnen oder Kiefer des Patienten und fachsprachliche Beschreibungen des jeweiligen Auftrags. Dabei kann es sich um kleinere Arbeiten wie Kronen oder Zahnbrücken, oder auch um ein komplettes künstliches Gebiss handeln.
Naturwissenschaftliche Kenntnisse und Gestaltungstalent
Die Anfertigung von Zahnersatz bedarf zahlreicher Arbeitsgänge und fordert von dir sowohl naturwissenschaftliche Kenntnisse als auch gestalterische Fähigkeiten. Außerdem eignest du dir in der Ausbildung Wissen über die Verarbeitung von Gold, Keramik, Kunststoffen, Dentallegierungen und weiteren Materialien an. Als Zahntechniker brauchst du darüber hinaus den Willen zur Präzision, viel Geduld und Ausdauer, manuelle Geschicklichkeit, hohes Verantwortungsbewusstsein und technisches Interesse. In diesem Beruf ist ein breites technisches und medizin-technisches Wissen gefragt sowie die Bereitschaft, sich immer wieder mit neuen Technologien und Arbeitsmethoden auseinanderzusetzen.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
4. Lehrjahr: | 909,00 € |
Prüfungsausschüsse
Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:
Fabian Sieke, Tel. 0331 3703-142 fabian.sieke@hwkpotsdam.de
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Berufsschule OBERSTUFENZENTRUM JOHANNA JUST (oszj.de)
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt und ausführlich auf der Seite des >Bundesinsituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.