Berufe A-Z - Uhrmacher (m/w/d)
Du suchst einen Beruf, in dem du garantiert am Puls der Zeit bist? Dann könnte Uhrmacher das Richtige für dich sein.
Ein Rad greift ins andere
Du sorgst bei deiner Arbeit dafür, dass Uhren richtig ticken und den Käufern gefallen. Täglich begegnet dir die Vielfalt der Zeitmessgeräte: von mechanischen Damen- und Herrenarmbanduhren, Chronographen und Chronometern bis hin zu elektronischen und elektrischen Schalt- und Quarzuhren mit integrierten Schaltkreisen. Zu deinen Aufgaben gehört es, sie bei Störungen ganz genau unter die Lupe zu nehmen.
Ein ruhiges Händchen und viel Geduld
Viel Zeit verbringst du als Uhrmacher an deinem Werktisch – dort setzt du selbstständig deine Fertigkeiten in Feinmechanik und Werkstoffbearbeitung in die Tat um. Für Reparatur und Wartung benötigst du umfassendes Know-how im Bereich Elektronik sowie in weiteren Technologien. Zudem solltest du auch eine ruhige Hand und Geduld mitbringen, damit dir die Präzisionsarbeiten an winzig kleinen Rädchen, Spiralen und Hebelchen sowie an empfindlichen Elektronikbauteilen nicht auf den Wecker gehen. Neben der Beschäftigung mit Uhrwerken bietet der Beruf dir auch die Gelegenheit, viele Menschen kennenzulernen – wenn du Aufträge annimmst und deine Kunden kompetent berätst.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 700,00 € |
2. Lehrjahr: | 470,00 € |
3. Lehrjahr: | 900,00 € |
Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Bei Fragen zu den Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in diesem Beruf hilft die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Potsdam (siehe Kontakt).
Prüfungsausschüsse
Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:
Fabian Sieke, Tel. 0331 3703-142 fabian.sieke@hwkpotsdam.de
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Berufsschulen
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt und ausführlich auf der Seite des >Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.