Berufe A-Z - Steinmetz und Steinbildhauer (m/w/d)
Dir kann niemand Steine in den Weg legen, wenn du als Steinmetz und Steinbildhauer arbeitest. Vielmehr machst du aus Steinen aller Art Wände, Fußböden und Treppen. Dazu spaltest du, behaust, schleifst oder polierst den Stein oder modellierst nach einem Modell ein richtiges Kunstwerk. Harter Stein schmückt dann in weichen Formen als Ornament oder Plastik Gebäude und lockert die Atmosphäre auf öffentlichen Plätzen auf. Du kannst dich auf Steinbildhauerei oder auf Steinmetzarbeiten spezialisieren.
Steinzeit mit Hightech
Maschinen nehmen dem Handwerker harte Arbeit ab, zum Beispiel Schleifautomaten zum Bearbeiten der Oberfläche. Die Einsatzorte sind so vielfältig wie die Steinarten: Werkstätten oder Verkaufsräume der Steinmetzbetriebe, Steinbildhauereien, Bauhütten oder Baustellen. Wer handwerklich begabt ist, gern mit dem Naturprodukt Naturstein arbeitet und auch mit Technik umgehen kann, für den ist dieser Beruf genau das Richtige.
Fingerspitzengefühl und Kunstverständnis
Für die Feinheiten der Steinbildhauerei brauchst du das Fingerspitzengefühl der menschlichen Hand – vor allem bei der Restaurierung von Ornamenten und Profilen oder bei der Rekonstruktion historischer Gebäudeteile in der Denkmalpflege. Der Steinmetz und der Steinbildhauer erhalten wertvolle Kulturdenkmäler. Die kunstvollen Arbeiten sind auch bei der Grabmalherstellung sehr gefragt.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 925,00 € |
2. Lehrjahr: | 1025,00 € |
3. Lehrjahr: | 1175,00 € |
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Fachrichtung/Schwerpunkt
Steinbildhauerarbeiten
Steinmetzarbeiten
Berufsschulen
Knobelsdorff-Schule (Auszubildende aus dem Umkreis Berlin)
Prüfungsausschuss
Innung des Steinmetz- und Steinbildhauer-Handwerks >Kreishandwerkerschaft Potsdam
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt und ausführlich auf der Seite des >Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.