Berufe A-Z - Schilder- und Lichtreklamehersteller (m/w/d)
Sie leuchten, sie blinken und ziehen die Blicke der Passanten auf sich – deine Schilder- und Lichtreklamen beleben das Straßenbild und machen auf die ansässigen Geschäfte und Betriebe aufmerksam. Sie unterscheiden sich voneinander im grafischen Aufbau, damit die werbenden Unternehmen möglichst viel Aufmerksamkeit auf sich ziehen.
Es wird strahlend bunt
Als Schilder- und Lichtreklamehersteller berätst du die Unternehmen kompetent bei der Gestaltung ihrer Werbung. Dabei hast du immer die spezifischen Wünsche und Ziele deiner Kunden im Auge. Gefragt ist nicht nur handwerkliches Können, sondern auch gestalterisches Talent. Mit diesen Eigenschaften erfüllst du die vielseitigen Aufgaben, die dir in deinem Arbeitsalltag begegnen.
Routinierter Umgang mit Elektronik
Du entwirfst unter anderem Schriften und Zeichen und montierst energiesparende Lichtröhren und Leuchtkästen. Aus diesem Grund musst du auch mit Elektrotechnik umgehen können. Der Beruf führt dich zudem mit vielen Leuten zusammen und du bist an vielen Orten im Einsatz, wenn du deine Produkte bei den Kunden anbringst. Dein Beruf ist somit ähnlich bunt wie das Straßenbild.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 840,00 € |
2. Lehrjahr: | 890,00 € |
3. Lehrjahr: | 990,00 € |
Prüfungsausschüsse
Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:
Fabian Sieke, Tel. 0331 3703-142 fabian.sieke@hwkpotsdam.de
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Fachrichtung/Schwerpunkt
Grafik, Druck, Applikation
Technik, Montage, Werbeelektrik/-elektronik
Berufsschule Start - Oberstufenzentrum I Barnim
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind in der aktuellen Ausbildungsordnung geregelt und ausführlich auf der Seite des >Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.