Berufe A-Z - Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach HWO (m/w/d)
Aus Strom wird Kraft. Transformatoren wandeln Spannungen und Ströme um. Generatoren und Stromerzeugungsaggregate erzeugen elektrische Energie.
Du sorgst in diesem Beruf für Bewegung: Schalt- und Steuerschränke oder Regeleinrichtungen veranlassen, dass sich die genannten Maschinen zur richtigen Zeit, auf bestimmte Dauer und in die richtige Richtung in Bewegung setzen. Transformatoren wandeln Spannungen und Ströme um. Generatoren und Stromerzeugungsaggregate erzeugen elektrische Energie.
Abwechslung und Vielfalt
Du kümmerst dich aber auch darum, wenn mal nicht alles rund läuft. Denn bei nimmermüdem Einsatz kann schon mal die Motorwicklung durchbrennen, die Lager können ausschlagen oder die Steuerung muss an geänderte Abläufe angepasst werden. Dann wickelst Du einen Anker neu, drehst den Kollektor ab, wuchtest die Welle aus oder erneuerst das Lager. Kenntnisse in der elektrischen Energietechnik, in mechanischen Bearbeitungsverfahren, aber auch der Energieelektronik sowie der Programmierung helfen dir als Elektroniker*in für Maschinen und Antriebstechnik dabei, diese Aufgaben zu lösen.
Was auch wichtig ist!
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 900,00 € |
2. Lehrjahr: | 1000,00 € |
3. Lehrjahr: | 1100,00 € |
4. Lehrjahr: | 1200,00 € |
Prüfungsausschüsse
Bei Fragen zur Prüfung in diesem Beruf berät der Prüfungsbereich der Handwerkskammer Potsdam:
Fabian Sieke, Tel. 0331 3703-142 fabian.sieke@hwkpotsdam.de
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Berufsschulen
Berufsbildende Schulen "Conrad Tack" | des Landkreises Jerichower Land (bbs-burg.de)
Ausbildungsordnung
Die Inhalte der Berufsausbildung sind auf der Seite des >Bundesinsituts für Berufsbildung (BIBB) zu finden.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. die gültigen Tarifverträge.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
mindestens 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
mindestens 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
mindestens 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 20 Arbeitstage.