Zwischenprüfung

Wer meldet zur Prüfung an?

Der Ausbildungsbetrieb wird zu gegebener Zeit schriftlich aufgefordert, seinen Auszubildenden zur Zwischenprüfung anzumelden.

Muss der Auszubildende an der Zwischenprüfung teilnehmen?

Ja! Um zur Gesellen- bzw. Abschlussprüfung zugelassen zu werden, ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung zwingende Zulassungsvoraussetzung.

Wann findet die Zwischenprüfung statt?

Der Zeitpunkt der Zwischenprüfung ist in der Ausbildungsordnung festgeschrieben. In den meisten Ausbildungsberufen findet die Zwischenprüfung in der Mitte der Berufsausbildung statt. Der genaue Termin und weitere Informationen zur Prüfung werden dem Betrieb rechtzeitig mitgeteilt.

Was wird geprüft?

Prüfungsrelevant sind die in der Ausbildungsordnung für die Zeit bis zur Ablegung der Zwischenprüfung festgelegten beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie der zu vermittelnde, für die Berufsausbildung wesentliche Lehrstoff.

Kann man durch die Zwischenprüfung durchfallen?

Das Ergebnis der Zwischenprüfung hat für das Erreichen des Ausbildungsziels keine Auswirkungen. Auszubildender und Ausbildungsbetrieb sollten jedoch den festgestellten aktuellen Leistungsstand zum Anlass nehmen, Defizite bei den beruflichen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten bis zum Ende der Berufsausbildung gemeinsam aufzuholen.

Wie kann der Betrieb seinen Auszubildenden unterstützen?
  • Auszubildender und Ausbildungsbetrieb sollten sich frühzeitig über die prüfungsrelevanten Inhalte der Zwischenprüfung informieren.
  • Das Ergebnis der Zwischenprüfung sollte gemeinsam ausgewertet werden. Wo liegen die Stärken und Schwächen?
  • Wurden in der Zwischenprüfung nur ausreichende Prüfungsergebnisse (Note 4) erreicht, sollte das Angebot „Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)“ genutzt werden.
  • Auszubildender und Ausbildungsbetrieb sollten sich mit den in der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung nachzuweisenden berufsspezifischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vertraut machen.
  • Es sollten Zielvereinbarungen getroffen werden, wie das Ausbildungsziel erreicht werden kann.
  • Hat der Auszubildende an allen Kursen der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung teilgenommen?
  • Theoretische Inhalte sollten wiederholt durch Bezüge zur beruflichen Praxis gefestigt werden.
  • In vielen Berufen werden die praktischen Prüfungsleistungen als Kunden- oder Arbeitsauftrag mit einem Fachgespräch durchgeführt. Auszubildende sollten komplexe Arbeitsaufgaben selbstständig planen und umsetzen sowie Fach- und Kundengespräche üben.
  • Auszubildende sollten angebotene Kurse zur Prüfungsvorbereitung (z.B. im Bildungszentrum der Handwerkskammer Potsdam) nutzen.