
Was ist neu 2025
Ab 2025 treten zahlreiche neue Regelungen in Kraft, die auch für Handwerksbetriebe relevant sein können. Wichtige Änderungen sind nachfolgend zusammengefasst.
Arbeitsvertrag digital
Ab Januar 2025 können Arbeitsverträge digital geschlossen werden. Künftig genügt eine einfache elektronische Übermittlung ohne qualifizierte Signatur. Für bestimmte Verträge wie befristete Arbeitsverträge oder Wettbewerbsverbote bleibt die Schriftform mit Original-Unterschrift aber weiterhin Pflicht. Auch die gesetzlich als Schwarzarbeitsbranchen geregelten Berufsgruppen (etwa das Bau- und Gebäudereinigungsgewerbe und die Fleischwirtschaft) müssen Arbeitsbedingungen weiterhin unter Einhaltung der Schriftform festhalten.
Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege
Die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden verkürzt. Anstatt bisher zehn Jahre gilt ab 2025 eine Frist von acht Jahren. Diese Änderung betrifft auch Rechnungen, inklusive bereits ausgestellter, während für Verträge und Schriftwechsel weiterhin sechs Jahre gelten.
Ausbildungsvergütung
Die monatliche Mindestausbildungsvergütung wird 2025 angehoben. Sie beträgt im ersten Lehrjahr 682 Euro, im zweiten 805 Euro, im dritten 921 Euro und im vierten 955 Euro brutto. Die neuen Beträge gelten für Auszubildende, die ihre Ausbildung 2025 beginnen.
Batterieverordnung der EU
Ab August 2025 müssen Batterien eine Kennzeichnung tragen, die ihre Konformität mit den neuen Vorgaben für eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft nachweist. Händler sind zur Umsetzung verpflichtet.
Barrierefreiheit für Webseiten
Ab 28. Juni 2025 müssen Webseiten von Handwerksbetrieben, über die Produkte an Verbraucher vertrieben werden, barrierefrei gestaltet sein, sodass sie auch für Menschen mit Beeinträchtigungen nutzbar sind. Sonderregeln gelten für Kleinstunternehmen.
Begabtenförderung für junge Handwerker
Junge Handwerkerinnen und Handwerker mit besonders guten Ausbildungsabschlüssen oder Erfolgen bei der Deutschen Meisterschaft im Handwerk können ab 2025 über das erhöhte Weiterbildungsstipendium bis zu 9.135 Euro als Förderung erhalten. Der Betrag gilt auch für bereits laufende Stipendien.
Berufsausbildungsvertrag digital
Ausbildungsverträge im Handwerk können ab 2025 online ausgefüllt und für die Eintragung in die Lehrlingsrolle als Kopie bei der Handwerkskammer per E-Mail eingereicht werden. Originale sind nicht mehr nötig. Betrieb und Auszubildende erhalten einen Eintragungsvermerk mit Vertragsnummer, der mit einer Vertragskopie auch bei Behörden gültig ist.
Berufsvalidierung – Anerkennung ohne Abschluss
Ab 2025 können Berufserfahrene ohne Ausbildungsabschluss ihre beruflichen Fähigkeiten anerkennen lassen und im Erfolgsfall ein entsprechendes Zertifikat erhalten. Voraussetzungen für ein entsprechendes Verfahren sind, dass Antragstellende mindestens 25 Jahre alt sind und im Zeitumfang des 1,5-fachen der Ausbildungsdauer im Referenzberuf gearbeitet haben. Im Handwerk führen Prüfende der Handwerkskammern oder Innungen die Validierung durch.
CO2-Preis – Höhere Kraftstoffkosten
Ab 2025 steigt der CO2-Preis auf 55 Euro pro Tonne (vorher 45 Euro). Kraftstoffe wie Benzin und Diesel dürften sich deshalb verteuern. Benzin dürfte etwa 2,4 Cent mehr pro Liter kosten.
Dachdeckerhandwerk – Tarifliche Lohnanpassungen
Zum 1. Dezember 2024 stiegen die Löhne im Dachdeckerhandwerk um 3,8 %. Weitere Erhöhungen folgen in Höhe von 2,7 % ab Oktober 2025 und in Höhe von 3,4 % ab Oktober 2026.
Degressive Abschreibung verlängert
Von 2025 bis 2028 können bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens weiterhin degressiv abgeschrieben werden. Der Satz beträgt bis zu 2,5-mal die lineare Abschreibung, maximal 25 %.
Deutschlandticket wird teurer
Das „49-Euro-Ticket“ zur bundesweiten Nutzung des ÖPNV wird 2025 teurer und zum „58-Euro-Ticket“.
Digitalfotos für Ausweise
Ab 1. Mai 2025 werden Passfotos nur noch digital von Behörden akzeptiert. Diese müssen über sichere Verbindungen übermittelt werden.
E-Autos – Sonderabschreibung
Für neu zugelassene E-Autos können Unternehmen Anschaffungskosten schneller abschreiben: 40 % im ersten Jahr, insgesamt über sechs Jahre. Die Regelung gilt von Juli 2024 bis Dezember 2028.
E-Rechnung
Ab 1. Januar 2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen und archivieren. Das Ausstellen von Rechnungen wird bis spätestens 2028 verpflichtend. Für Kleinunternehmen gelten Sonderregelungen.
Führerscheintausch bis Januar 2025
Für Jahrgänge ab 1971 endet die Frist zum Umtausch des Führerscheins in das Scheckkartenformat am 19. Januar 2025. Alte Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit.
Gebäudereinigerhandwerk
Ab 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk in Lohngruppe 1 auf 14,25 Euro, für Glas- und Fassadenreiniger auf 17,65 Euro.
Grundfreibetrag
Bei der Einkommensteuer steigt 2025 der Grundfreibetrag für das Gesamtjahreseinkommen um 312 Euro auf 12.096 Euro je Steuerzahlenden.
Kleinunternehmerregelung
Ab 2025 gelten bei der Kleinunternehmerregelung neue Umsatzgrenzen. Die Umsatzgrenze für das vorherige Kalenderjahr wird auf 25.000 Euro (bisher 22.000 Euro); die laufende Umsatzgrenze auf 100.000 Euro (bisher 50.000 Euro) angehoben.
Künstlersozialabgabe
Unternehmen, die regelmäßig Pressefotografen, Autoren und Designer in Anspruch nehmen, haben die Künstlersozialabgabe zu zahlen. Die Abgabe bleibt 2025 stabil bei 5,0 Prozent. Die Bagatellgrenze steigt 2025 auf 700 Euro (2024: 450 Euro) und 2026 auf 1.000 Euro.
Mindestlohn
Am 1. Januar 2025 steigt der bundesweit geltende gesetzliche Mindestlohn von bisher 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde.
Minijobs
Ab 2025 steigt die Verdienstgrenze bei Minijobs. Sie liegt nun bei 556 Euro monatlich (bisher 538 Euro) bei einer monatlichen Arbeitszeit von bis zu 43 Stunden. Die Jahresgrenze steigt auf 6.672 Euro.
Postzustellung
Die Zustellverpflichtungen der Deutschen Post ändern sich 2025. Briefe müssen regelmäßig erst innerhalb von drei Werktage zugestellt werden. Gleichzeitig steigen die Preise für den Briefversand. Standardbriefe kosten 95 Cent. Auch Postkarten und Pakete werden teurer.
Sozialversicherung – Neue Rechengrößen
2025 ändern sich die Rechengrößen in der Sozialversicherung. Die Jahresentgeltgrenze (JAEG) steigt auf 73.800 Euro (bisher 69.300 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV) steigt auf 66.150 Euro (bisher 62.100 Euro). Bei der Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt erstmals eine bundesweit einheitliche Grenze in Höhe von nun 96.600 Euro.
Tachographen – Umrüstungsfrist 2025
Bis 18. August 2025 müssen Fahrzeuge, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat eingesetzt werden und mit einem intelligenten Fahrtenschreiber (Version 1, ab Juni 2019) ausgestattet sind, auf Version 2 umgerüstet werden. Fahrzeuge mit älteren, analogen oder digitalen Fahrtenschreibern müssen bereits bis 31. Dezember 2024 umgerüstet sein.
Umsatzsteuervoranmeldung
Ab 2025 können Unternehmer von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit werden, wenn die Umsatzsteuer des Vorjahres 2.000 Euro nicht überschreitet (2024: 1.000 Euro). Der Schwellenwert für die Umsatzsteuer-Voranmeldung wird auf 9.000 Euro angehoben (2024: 7.500 Euro). Die Bagatellgrenze bei der Differenzbesteuerung steigt auf 750 Euro (2024: 500 Euro).
Vollmachten – Zentrale Datenbank für Steuerberater
Ab 2025 wird eine zentrale Datenbank für Steuerberater eingerichtet, in der Vollmachten gespeichert werden. Arbeitgeber müssen Steuerberatern dann keine schriftlichen Vollmachten mehr ausstellen. Eine Generalvollmacht reicht aus, die elektronisch in der Datenbank hinterlegt und von den Sozialversicherungsträgern abgerufen werden kann. Dies ist im vierten Bürokratieentlastungsgesetz geregelt.
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