
Freihändige Vergabe für Bauleistungen bis zu 100.000 Euro möglichVergabegrenzen in Brandenburg angehoben
Am 1. Oktober 2020 hat das Land Brandenburg die Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte angehoben. Konnten Landesbehörden ihre Leistungen bisher etwa für Bauleistungen nur bis zu einem Auftragswert von 20.000 Euro netto freihändig vergeben, ist dies künftig bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro netto möglich. Beschränkte Ausschreibungen sind für die Vergabe von Bauleistungen in Zukunft bis zu einer Auftragshöhe von einer Million Euro möglich. Liefer- und Dienstleistungen können jetzt bis zu 100.000 Euro beschränkt ausgeschrieben beziehungsweise im Rahmen einer „Verhandlungsvergabe“ vergeben werden.
Das Handwerk begrüßt die Anhebung der Vergabefreigrenzen. Durch die Anhebung verringert sich sowohl für öffentlichen Auftraggeber als auch für private Betriebe der bürokratische Aufwand deutlich.