Umweltfachthemen
Abfall
Insbesondere im Bereich der Kreislaufwirtschaft unterliegen viele Betriebe dem Abfallrecht und hier insbesondere der Gewerbeabfallverordnung. Diese legt fest, welche Abfallarten getrennt zu halten und wie dies zu entsorgen sind. Wichtig ist, dass Handwerksbetriebe eine vorgeschriebene Dokumentation führen, die auf Verlangen der Behörde vorzulegen ist.
In den Bereich des Abfalls gehört auch das Verpackungsgesetz. Dieses regelt u.a., dass Hersteller von Verpackungen (z.B. Betriebe, die ein Produkt verpacken) in einem System angemeldet sein müssen und dies durch Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister dokumentieren.
Gefahrstoffe
In vielen Handwerksbetrieben werden Gefahrstoffe eingesetzt. Diese erkennt man u.a. an den aufgedruckten Warnhinweisen. Manche Gefahrstoffe sind jedoch nicht sofort als solche zu erkennen: Dazu gehören z.B. Asbest oder Holzstaub. Viele Gefahrstoffe sind nicht nur für den Menschen schädlich, sondern gefährden auch die Umwelt. Daher ist der ordnungsgemäße Umgang mit diesen Stoffen gesetzlich geregelt. Diese Regeln umfassen Lagerung, Verwendung und Entsorgung. Grundlage ist u. a. die Gefahrstoffverordnung.
Ansprechpartner:
Jan-Hendrik Aust
Berater für Innovation und Technologie im Handwerk (BIT) sowie Teamleiter Technik und Innovation
Tel. +49 33207 34-209