
Ein unverzichtbarer Bestandteil der praktischen Berufsausbildung im Handwerk!Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Was ist eigentlich ÜLU?
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ist neben der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule das dritte Standbein der dualen Berufsausbildung. Sie ist eine wichtige Ergänzung zur praktischen Berufsausbildung in Handwerksunternehmen. Um die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, besuchen Auszubildende während der Berufsausbildung eine Reihe von Lehrgängen in überbetrieblichen Ausbildungsstätten bzw. Lehrbauhöfen.
Warum ist die überbetriebliche Ausbildung so wichtig?
Es geht um den Erwerb wichtiger fachpraktischer Fertigkeiten, die nicht in jedem Ausbildungsbetrieb gleich häufig anfallen und dort nur schwer mit der notwendigen Ruhe und Intensität zu vermitteln sind. Die Ausbildungsstätten der ÜLU sind mit neuester Technik und modernen Maschinen ausgestattet und können die Berufsausbildung sinnvoll ergänzen. Die Grund- und Fachlehrgänge während der Berufsausbildung entlasten die Ausbildungsbetriebe und tragen zur Sicherung eines vergleichbaren Ausbildungsniveaus bei.
Wie kommen die Lehrgänge zustande?
Die Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung werden berufsbezogen durch das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik gemeinsam mit den Handwerksverbänden für die gesamte Bundesrepublik entwickelt. Die Vollversammlung der jeweiligen Handwerkskammer beschließt als zuständige Stelle, nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses, die konkret durchzuführenden Lehrgänge und die Ausbildungsstätten für den Kammerbezirk. Lediglich die Unternehmen des Bauhauptgewerbes können sich für einen Lehrbauhof ihrer Wahl entscheiden und melden ihre Auszubildenden dort an.
Muss ich meinen Auszubildenden zu den Lehrgängen anmelden?
Der Auszubildende wird über den Betrieb zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung eingeladen. Der Betrieb meldet den Auszubildenden zur ÜLU bzw. Lehrbauhofausbildung an. Alle Auszubildenden sind verpflichtet, an den obligatorischen Lehrgängen teilzunehmen. Darüber hinaus werden fakultative Lehrgänge sowie spezielle Prüfungsvorbereitungslehrgänge in den Bildungszentren angeboten. Hier ist die Teilnahme freiwillig.
Wird die Leistung meines Auszubildenden im ÜLU-Kurs bewertet?
Nach jedem ÜLU-Besuch erhält der Auszubildende eine Übersicht der vermittelten Kursinhalte und eine Auswertung seiner Leistungen. Die Prüfungsausschüsse bzw. zuständigen Stellen lassen sich mit der Anmeldung zur Gesellen- bzw. Anschlussprüfung die ÜLU-Bescheinigungen vorlegen.
Wer trägt die Kosten für die Lehrgänge?
Die Kurse der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung werden zum Teil durch Zuwendungen des Bundes, des Landes Brandenburg und des Europäischen Sozialfonds finanziert. Somit bleibt nur noch ein gewisser Teil, der durch den Ausbildungsbetrieb zu tragen ist. In einzelnen Berufen werden die Kosten der überbetrieblichen Ausbildung durch die Sozialkassen getragen, so z. B. im Bauhauptgewerbe durch die SOKA-Bau.