Rund um die Meisterprüfung
Die Handwerkskammer ist Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse folgender Gewerke
- Augenoptiker
- Bäcker
- Dachdecker
- Elektrotechniker
- Friseure
- Installateur- und Heizungsbauer
- Konditoren
- Kraftfahrzeugtechniker
- Landmaschinenmechaniker
- Maler und Lackierer
- Maurer und Betonbauer
- Metallbauer
- Schornsteinfeger
- Tischler
Zulassung zur Meisterprüfung
Für die Zulassung zur Meisterprüfung sind i.d.R. die bestandene Gesellenprüfung in dem entsprechenden Handwerk oder eine andere bestandene Gesellenprüfung/Abschlussprüfung (mit mehrjähriger beruflicher Tätigkeit) zwingende Voraussetzung.
Die Prüfung
Die Meisterprüfung umfasst in jedem Gewerk vier eigenständige Prüfungsteile, die in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden können.
- Teil I: Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk wesentlichen Arbeiten
- Teil II: Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse im jeweiligen Handwerk
- Teil III: Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
- Teil IV: Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Meisterbrief und Zeugnis
Mit Bestehen der Teile I bis IV der Meisterprüfung wird das Recht zum Führen des Meistertitels, die Berechtigung zur Eintragung in die Handwerksrolle und das Recht zum Ausbilden in diesem Handwerk erworben. Das Prüfungszeugnis und der Meisterbrief werden im Rahmen einer jährlich stattfindenden Festveranstaltung übergeben.
Gesetze
Prüfungsordnungen
- Allgemeine Meisterprüfungsverordnung (AMVO)
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen III und IV im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben
(Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 55 vom 04.11.2011, Seite 2149) - Verordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (Meisterprüfungsverfahrensverordnung – MPVerfV) (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 3, ausgegeben zu Bonn am 27. Januar 2022)
Formulare
Das Anmeldeformular zur jeweiligen Meisterprüfung erhalten Sie während des Lehrgangs bzw. auf Nachfrage.
Ansprechpartner
Annekathrin Vitense
Koordinatorin Prüfungswesen
Tel. +49 331 3703-124
Fax +49 331 3703-8124
Rebekka Okowiak
Fortbildungs-, Meister-, Gesellen- und Abschlussprüfungen
Tel. +49 33207 34-207
Fax +49 33207 34-6207
Fabian Sieke
Fortbildungs-, Meister-, Gesellen- und Abschlussprüfungen
Tel. +49 331 3703-142
Fax +49 331 3703-8142
Bettina Greinke
Fortbildungs-, Meister-, Gesellen- und Abschlussprüfungen
Tel. +49 331 3703-161
Fax +49 331 3703-8161
Vivien Brau
Fortbildungs-, Meister-, Gesellen- und Abschlussprüfungen
Tel. +49 331 3703-195
Fax +49 331 3703-8195
Anja Rohloff
Fortbildungs-, Meister-, Gesellen- und Abschlussprüfungen
Tel. +49 331 3703-192
Fax +49 331 3703 -8192
Dajana Brandt
Fortbildungs-, Meister-, Gesellen- und Abschlussprüfungen
Tel. +49 331 3703 -146
Fax +49 331 3703 -8146