Prüfung

Rund um die Gesellen- und Abschlussprüfungen

Anmeldung

Der Ausbildungsbetrieb wird schriftlich aufgefordert, seinen Auszubildenden zur Prüfung anzumelden und folgende Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen:

  • Nachweis der Ausbildung (z. B. Kopie des Berufsausbildungsvertrages)
  • Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses
  • Kopie des Zeugnisses/Bescheinigung der Zwischenprüfung/Teil I der Gesellen-/Abschlussprüfung
  • Berichtsheft/Ausbildungsnachweis
  • weitere Ausbildungsnachweise (Teilnahme an überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen)





Zulassung und Einladung

Der Ausbildungsbetrieb erhält ca. vier Wochen vor der Prüfung die Zulassung und Einladung zur Prüfung, die an den Auszubildenden weiterzugeben ist. Die Gebühren für die Abnahme der Prüfung trägt grundsätzlich der Ausbildungsbetrieb.



Zwischenprüfung oder Teil 1

Die Zwischenprüfung und der Teil 1 dienen der Lernstandsfeststellung und sollen Defizite bei den beruflichen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten aufzeigen. In einigen Ausbildungsberufen wird die Prüfung in gestreckter Form durchgeführt. An die Stelle der Zwischenprüfung tritt die Gesellen-/ Abschlussprüfung Teil 1. Das Ergebnis von Teil 1 geht dann in das Gesamtergebnis ein.



Prüfung

Durch die Prüfung stellt der Prüfungsausschuss fest, ob der Auszubildende die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Ausbildungsordnung sind die praktisch, schriftlich und ggf. mündlich zu erbringenden Prüfungsleistungen aufgeführt.
Die Informationen zu den Ausbildungsberufen finden Sie hier.



Termine der Gesellen- und Abschlussprüfungen

Gemäß § 7 der Prüfungsordnungen zur Durchführung von Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Handwerkskammer Potsdam werden für die Gesellen- und Abschlussprüfungen 2025 folgende maßgebende Zeiträume festgesetzt:  

Winterprüfung 2024/2025

1. November 2024 bis 28. Februar 2025



Sommerprüfung 2025

1. Mai 2025 bis 31. August 2025



Die Anmeldungen müssen

  • für die Winterprüfung bis zum 30. September 2024 und
  • für die Sommerprüfung bis zum 31. März 2025

bei den geschäftsführenden Stellen der Prüfungsausschüsse vorliegen.

Bei der Verwendung überregionaler Prüfungsaufgaben sind abweichende Termine möglich.

Anträge auf vorzeitige Zulassungen sind jeweils vier Wochen vor den festgelegten Terminen einzureichen.  

Sofern für Berufe keine Innungen bzw. Prüfungsausschüsse im Kammerbezirk bestehen, sind die Anmeldungen direkt an die Handwerkskammer Potsdam, Abteilung Berufsbildung, zu richten.



Ansprechpartnerin

Annekathrin Vitense
Koordinatorin Prüfungswesen

Tel. +49 331 3703-124

Fax +49 331 3703-8124

annekathrin.vitense--at--hwkpotsdam.de

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Bestanden oder nicht bestanden

Nach Abschluss der Prüfungen erhalten Auszubildende am letzten Prüfungstag eine Bescheinigung über die Ergebnisse. Bei bestandener Prüfung gilt die Berufsausbildung mit diesem Tag als erfolgreich abgeschlossen.

Sollte die Prüfung nicht bestanden worden sein, ist es wichtig, optimistisch zu bleiben. In dieser herausfordernden Situation ist Unterstützung für die Auszubildenden besonders wertvoll. Die Handwerkskammer hat für diesen Fall die wichtigsten Schritte zusammengestellt, um den weiteren Weg aufzuzeigen.



Wiederholungsprüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden. Wurde die Prüfung dreimal erfolglos abgelegt, gibt es für diesen Ausbildungsberuf keinen weiteren Versuch. Selbstständige Prüfungsleistungen mit ausreichenden Leistungen können auf Antrag zwei Jahre anerkannt werden.



Gesellenbrief und Zeugnis

Das Prüfungszeugnis und ggf. der Gesellenbrief werden dem Prüfungsteilnehmer zugesandt, sofern keine feierliche Übergabe/Freisprechung erfolgt.



Zweitschriften

In den meisten Fällen können über Abschlüsse, die im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer Potsdam erreicht wurden, Zweitschriften der Prüfungszeugnisse (und ggf. Gesellenbriefe) ausgestellt werden.



Nachteilsausgleich

Bei der Durchführung und Abnahme von Prüfungen sollen die besonderen Verhältnisse behinderter und/oder beeinträchtigter Menschen berücksichtigt werden. Über sogenannte Nachteilsausgleiche können Prüfungsteilnehmende, die nachweislich beeinträchtigt sind, diesen bei der Erbringung von Prüfungsleistungen ausgeglichen bekommen. Die Anforderungen und Inhalte der Prüfungen bleiben grundsätzlich bestehen.

Mit dem Projekt InKas – Schulungen Nachteilsausgleich treten wir an, die Chancengleichheit aller Prüflinge im Rahmen der Prüfungsverfahren zu verbessern. Es gilt das Instrument des Nachteilsausgleiches bekannter zu machen, sowie zielgerichteter und rechtssicherer umzusetzen.



Ansprechpartner

Annekathrin Vitense
Koordinatorin Prüfungswesen

Tel. +49 331 3703-124

Fax +49 331 3703-8124

annekathrin.vitense--at--hwkpotsdam.de

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Rebekka Okowiak
Fortbildungs-, Meister-, Gesellen- und Abschlussprüfungen

Tel. +49 33207 34-207

Fax +49 33207 34-6207

Rebekka.Okowiak--at--hwkpotsdam.de

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Fabian Sieke
Fortbildungs-, Meister-, Gesellen- und Abschlussprüfungen

Tel. +49 331 3703-142

Fax +49 331 3703-8142

fabian.sieke--at--hwkpotsdam.de

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Bettina Greinke
Fortbildungs-, Meister-, Gesellen- und Abschlussprüfungen

Tel. +49 331 3703-161

Fax +49 331 3703-8161

bettina.greinke--at--hwkpotsdam.de

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Anja Rohloff
Fortbildungs-, Meister-, Gesellen- und Abschlussprüfungen

Tel. +49 331 3703-192

Fax +49 331 3703 -8192

anja.rohloff--at--hwkpotsdam.de

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Vivien Brau
Fortbildungs-, Meister-, Gesellen- und Abschlussprüfungen

Tel. +49 331 3703-195

Fax +49 331 3703-8195

vivien.brau--at--hwkpotsdam.de

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Dajana Brandt
Fortbildungs-, Meister-, Gesellen- und Abschlussprüfungen

Tel. +49 331 3703 -146

Fax +49 331 3703 -8146

dajana.brandt--at--hwkpotsdam.de

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FAQ

Wichtige Fragen und Antworten rund um das Thema Prüfungen finden Sie hier.