Prüfung

Wer trägt die Fahrkosten zur Prüfung?

Die Fahr- und Übernachtungskosten im Zusammenhang mit der Zwischenprüfung trägt der Ausbildungsbetrieb, da diese Prüfung eine Ausbildungsveranstaltung ist. Fahr- und Übernachtungskosten im Zusammenhang mit der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung und Teil I der gestreckten Prüfung muss der Betrieb nicht zahlen, da diese Prüfungen keine Ausbildungsveranstaltungen sind. 

Wer trägt die Prüfungsgebühren?

Die Prüfungen sind für die Auszubildenden grundsätzlich kostenfrei. Die Prüfungskosten trägt der Ausbildungsbetrieb. Maßgeblich für die Zahlungsverpflichtung ist, ob das Ausbildungsverhältnis bei der Zulassung zur Prüfung noch bestanden hat. Die Zahlungspflicht besteht nicht, wenn das Ausbildungsverhältnis durch eine wirksame Kündigung beendigt wurde.

Muss der Auszubildende für die Prüfung freigestellt werden?

Die Auszubildenden sind für die Teilnahme an Prüfungen (Zwischen-, Abschluss-/Gesellen- und Wiederholungsprüfungen) unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen. Die Freistellungszeit ersetzt die Ausbildungszeit, sofern tarifliche Regelungen nicht etwas anderes bestimmen.

Was ist bei der Freistellung minderjähriger Auszubildender zu beachten?

Minderjährige Auszubildende müssen unter Fortzahlung der Vergütung für den Arbeitstag vor der schriftlichen Abschluss-/ Gesellenprüfung oder Wiederholungsprüfung (aber nicht für Zwischenprüfungen) freigestellt werden. Findet der schriftliche Prüfungsteil an mehreren Tagen statt, sind  jugendliche Auszubildende nur vor dem ersten Prüfungstag freizustellen. Geht dem Prüfungstermin ein Feiertag, Berufsschultag oder Wochenende voraus, muss nicht freigestellt werden.

Wer muss für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln für die Prüfung sorgen?

Werden die für die Prüfung erforderlichen Werkzeuge und Werkstoffe nicht von der zuständigen Stelle (Kammer/Innung) gestellt, muss der Ausbildungsbetrieb diese dem Auszubildenden kostenlos zur Verfügung stellen. Dies gilt auch, wenn die Prüfung erst nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses stattfindet, es sei denn das Ausbildungsverhältnis wurde durch eine wirksame Kündigung beendet. In betrieblicher Verantwortung liegt außerdem der Transport von Materialien (z. B. Baumaterialien, Schweinehälften) zum Prüfungsort und zurück.

Weitere Informationen zu den Prüfungen erhalten Sie hier.