Handwerkskammertag Land Brandenburg: Brandenburg muss bei Bauvorlageberechtigung endlich handeln / Nachbesserung im Gesetzentwurf gefordertPressemitteilung Nr. 88 vom 10. Dezember 2020
Cottbus/Frankfurt (Oder)/Potsdam. Der Infrastrukturausschuss des brandenburgischen Landtages hat heute abschließend über Änderungen der Bauordnung beraten. Nach dem heutigen Beschluss sollen Handwerksmeister nun für freistehende Gebäude bis 100 Quadratmeter bauvorlageberechtigt sein. Die Berechtigung zur Erstellung bautechnischer Nachweise soll wieder entfallen.
Robert Wüst, Präsident Handwerkskammertag Land Brandenburg, zeigt sich enttäuscht: „Man kann die geplanten Gesetzesänderungen nicht einmal als „Bauvorlageberechtigung light“ bezeichnen. Im Gegenteil: Die geplanten Änderungen bleiben weit hinter den berechtigten Erwartungen des Handwerks zurück. Gebäude bis zu 100 Quadratmeter Grundfläche bedeuten bei zweigeschossigen Gebäuden gerade einmal 50 Quadratmeter pro Etage. Solche Gebäude sind in Brandenburg nicht nachgefragt und praktisch bedeutungslos. Kostengünstigem Bauen für Privat und Gewerbe wird damit eine Absage erteilt.“
Wüst verwies darauf, dass inzwischen zehn Bundesländer mit der Aufnahme der `Kleinen Bauvorlageberechtigung´ in ihren Bauordnungen zeigen, wie ernst es ihnen ist, Bauverfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen. Jüngst hat Sachsen-Anhalt die Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister bei Gebäuden mit einer Fläche von 400 Quadratmetern eingeführt.
„Brandenburg bleibt mit seinem Gesetzesentwurf hinter den Erfordernissen weit zurück. Es ist nicht einzusehen, dass Handwerksmeister in Berlin für Wohngebäude bis zu 250 Quadratmeter die Unterlagen konzipieren und einreichen können, und nebenan in Brandenburg wird ihnen das verwehrt. Hinsichtlich der Anerkennung der Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Bildung zeigt das Land, dass es noch lange nicht die aufgestellten Grundsätze ernst nimmt. Das klare Statement, die Qualität des Meisterbriefes sichtbar zu unterstreichen, ist leider ausgeblieben. Das muss jetzt im parlamentarischen Verfahren nachgeholt und der Umfang der möglichen Bauvorhaben erweitert werden.“, so Wüst.
Über den Handwerkskammertag Brandenburg
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