Nach Verlängerung der Preisgleitklausel auf Bundesebene: Handwerk fordert schnelle Anpassung auch im Land Brandenburg Pressemitteilung Nr. 56 vom 28. Juni 2022
Cottbus/ Frankfurt (Oder)/ Potsdam. Am 30. Juni 2022 endet im Land Brandenburg die Preisgleitklausel bei öffentlichen Aufträgen.
Auf Grund der Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Krieges hat das Bundesbauministerium für bundesöffentliche Projekte die Sonderregelung zur Stoffpreisgleitklausel bis zum 31. Dezember 2022 verlängert und nachgeschärft. Vor diesem Hintergrund fordert der Handwerkskammertag Land Brandenburg, dass auch das Land Brandenburg für Landesprojekte diese Vorgehensweise schnellstmöglich übernimmt.
Dazu sagt Kammertagspräsident Robert Wüst: „Das Baugewerbe ist nach wie vor extrem unter Druck, nicht nur, wenn es um die Materialbeschaffung geht. Daher ist das Signal des Bundes, das Baugewerbe nicht allein auf den Mehrkosten sitzen zu lassen, richtig. Die Situation ist noch ernster als im März. Angesichts der Situation galoppierender Materialpreise erwarten die Handwerksbetriebe, dass das Land Brandenburg als größter Bauherr im Land so schnell wie möglich nachzieht und die Stoffpreisgleitklausel nicht zum 30. Juni auslaufen lässt. Ziel muss sein, die Wirtschaftskraft der Baubetriebe zu erhalten und sie nicht unverschuldet in eine Insolvenz rutschen zu lassen, weil sie mit dem Baukostenanstieg allein gelassen worden sind.“
Über den Handwerkskammertag Brandenburg
Der Handwerkskammertag Brandenburg ist ein Zusammenschluss der Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg und Potsdam. Er vertritt die Interessen von rund 40.000 Handwerksbetrieben und ihren mehr als 160.000 Beschäftigten, die jährlich einen Umsatz von knapp 14 Milliarden Euro jährlich erwirtschaften.
Der Handwerkskammertag setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche im Land Brandenburg ein und bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks.